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Urteil des BundesgerichtshofsNeonazis müssen Englisch lernen

Der Gebrauch von NS-Parolen ist nur im deutschen Original strafbar, entscheidet der Bundesgerichtshof: Die Hitler-Jugend sprach von "Blut und Ehre", nicht von "Blood and Honour".

Vom Landeskriminalamt Baden-Würtemberg sichergestelltes Propaganda-Material der in Deutschland verbotenen rechtsextremen "Blood and Honour"-Organisation. Bild: ap

KARLSRUHE taz | Wer Nazi-Parolen in englischer Sprache benutzt, macht sich nicht wegen Verwendung von NS-Kennzeichen strafbar. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Es kommen aber Strafen wegen anderer Delikte in Betracht.

"Blood and Honour" stand auf hundert T-Shirts, mit denen der Neonazi Denis K. im September 2005 erwischt wurde. Das Landgericht Gera verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro. Er habe NS-Kennzeichen verwendet, denn "Blut und Ehre" sei ein Leitspruch der Hitler-Jugend gewesen.

Der BGH hob die Verurteilung nun aber auf. "Der Symbolgehalt der NS-Parole ist untrennbar mit dem Gebrauch der deutschen Sprache verbunden", erklärte Jörg Peter Becker, der Vorsitzende des Dritten Strafsenats, der am Bundesgerichtshof als rechtsstaatliches Bollwerk gilt. "Die Nationalsozialisten hätten den Begriff nie in englischer Sprache benutzt."

Man sei sich zwar bewusst, so Richter Becker, dass damit eine "Spielwiese" für Neonazis eröffnet sei. Diese würden jetzt wohl versuchen, NS-Parolen in allen möglichen Fremdsprachen zu verbreiten. Damit müsse man aber leben. Das Strafrecht sei mit der Aufgabe überfordert, NS-Gedankengut völlig aus dem öffentlichen Leben zu verbannen.

Außerdem könne die "Blood and Honour"-Parole durchaus nach anderen Paragrafen bestraft werden, etwa wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. So bezeichnet "Blood and Honour" auch ein Netzwerk von Nazi-Rockbands, das seit 2000 in Deutschland verboten ist.

Verboten ist allerdings nur der symbolhafte Gebrauch solcher Kennzeichen. Es gehe zu weit, wenn bereits der Name einer verbotenen Organisation gar nicht mehr ausgesprochen werden dürfte. Im vorliegenden Fall wäre das aber wohl kein Problem, denn auf den T-Shirts fand sich etwa auch die Abbildung einer Hand, die eine Pistole hält, und der Hinweis auf "Combat 18", den bewaffneten Arm des Blood-and-Honour-Netzwerks. Die Zahl steht für den ersten und achten Buchstaben im Alphabet, die Initialen von Adolf Hitler.

Das Landgericht Gera muss nun eine neue Verhandlung gegen den Neonazi durchführen.

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60 Kommentare

 / 
  • G
    Gonmag

    ‘Iw je batlh / damu na Heshima

     

    Da bekommt der Bundesgerichtshof jetzt Prügel, weil die englische Wortkombination “Blood and Honor” nicht verboten wird. Den wichtigen Beisatz, “Das Strafrecht allein kann es nicht schaffen, das verbrecherische nationalsozialistische Gedankengut aus der Gesellschaft zu verbannen” übersieht mancher Kommentar ganz gerne. Ähnlich wie bei der Kinderpornografie hilft ein Ausblenden nicht wirklich weiter, denn ein Baum macht auch dann beim Umfallen Krach, wenn es keiner hört. (Den Konstruktivismus mal in den Wind geschlagen.)

     

    Sämtliche schon verbotenen Parolen in allen 6912 gesprochenen Sprachen dieser Erde zu verbieten, hilft nun auch nicht wirklich weiter. Zum einen gibt es den Reiz des Verbotenen, zum anderen die ohnehin existierenden Codes.

     

    Obiges ist übrigens Klingonisch und Kiswahili (vermutlich aber so nicht richtig).

  • VV
    Volker Vonssen

    Ick seh' die Jlatzen schon beim Ungarisch- oder Esperanto- Büffeln ... das Bild amüsiert mich zumindest!

  • F
    Flo

    Klar...kennt mensch ATR ;)

    Da muss man auch kein Hellseher sein um zu wissen auf welches Lied du anspielst^^

  • S
    SMT

    Wie weiter? Hitlergruß mit links auch in ordnung? Gespiegeltes Hackenkreuz auch in ordnung? (das durchgestrichene rechtsdrehende ist dann wieder verboten) SS-Runen von rechts geschrieben auch legal? Horst Wessel lied rückwärts gesungen auch erlaubt?

    Ich weis nicht so recht, irgendwie ist es ja verständlich das nicht jeder geistige erguss von irgendwelchen matschbirnen zuerst von einem sprachwissenschaftler analysiert werden soll, aber das englische "Blood and Honour" zu legalisieren ist schon zweifelhaft.

    Interessant wäre was die richter dazu sagen wenn das englische pendant zu "Blut und ehre" (also "Blood and honour") von Englischen/US-Amerikanischen Faschistischen parteien damals analog verwendet wurde. Oder haben die damals alle auf deutsch gesungen und parolen gegrölt?

  • S
    SeBaer

    Hmmm,

    einen Vorteil hat die Sache ja. Die Matschbirnen brauchen ihre Faschoklamotten nicht mehr verstecke, ergo sind sie auf den Straßen besser zu erkennen. Und da könnte man...

     

    Kennt irgend jemand noch Atari Teenage Riot?

  • KN
    Kein Name

    Sorry, aber ich kann den Richterspruch verstehen.

    Nicht dass er mir gefallen würde, aber Recht ist

    nun mal was anderes als common sense.

  • K
    Klarsteller

    Die Kommentare hier zeigen mal wieder, was passiert, wenn man keine Ahnung hat und sich auf Stammtischniveau unterhält.

     

    Die Richter des BGH haben nicht gesagt, dass der Nazi nicht zu verurteilen ist gem. § 86 a StGB. Der BGH hat nur gesagt, dass die Urteilsbegründung fehlerhat ist. "Blood and Honour" ist eben nicht gleich "Blut und Ehre". Insofern ist den Richtern zuzustimmen. Die Nazis haben als Kennzeichen der Organisation Hitlerjugend eben nur die deutsche Bezeichnung des Leitspruches verwendet. Eine Verurteilung, die sich jetzt auf den übersetzten Leitspruch stützt, ist wegen Verstoßes gegen den Bestimmtheitsgrundsatz aus Artikel 103 II Grundgesetz hinfällig, da die Übersetzung kein Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation ist (bezogen auf die Hitlerjugend).

     

    Der BGH schafft somit keinen rechtsfreien Raum, er hält sich nur an Verfassungsgrundsätze. Und das sollte ein oberstes Bundesgericht auch tun!

     

    By the way: Wenn man den Artikel aufmerksam gelesen hätte, hätte man bemerken können, dass der Nazi durchaus trotzdem gem. § 86a StGB zu verurteilen ist. Da Blood and Honour eine verbotene Organisation ist, hat er Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet. In diesem Fall ist - wie bereits dargestellt - lediglich die Urteilsbegründung der Vorinstanz mangelhaft gewesen. Deshalb auch die Zurückverweisung.

     

     

    Im Übrigen fällt auf, dass hier immer wieder im Zusammenhang mit Rechtsradikalismus Verfassungsgrundsätze in Frage gestellt werden. Dies halte ich persönlich für sehr bedenklich. Versteht mich nicht falsch: Ich bin ausdrücklich und entschieden gegen dieses Nazipack! Trotzdem leben wir in einer Demokratie! Und die muss auch solches Gedankengut verkraften können. Die gleichen Leute, die hier schreiben, dass rechtes Gedankengut verboten gehört, haben im Falle der Mohammed- Karikaturen die Meinungsfreiheit als höchstes Gut gelobt und verteidigt. Denkt mal drüber nach...

  • L
    Linguaf

    Das Urteil scheint ja auf viel Unverständnis zu stoßen, aber ich kann die Argumentation der Richter durchaus verstehen. Aus dem Urteil folgt nicht, dass Holocaustleugnung jetzt legitim ist, solange sie auf englisch oder in einer anderen Sprache erfolgt! Sondern es scheint um sprachlich festgelegte Formeln zu gehen. Und dabei ist eben auch wichtig, in welcher Sprache sie stehen. Und Übersetzungen oder auch leichte Abwandlungen (statt "Blut und Ehre" z.B. "Körperflüssigkeit und Ehre" oder "Blut ODER Ehre"?) sind dabei gleich ganz anders zu bewerten, weil sie eben nicht mit der festgelegten Formel identisch sind.

     

    Übersetzungen werfen immer semiotische Probleme auf. So kann z.B. das griechische Wort "timé" mit 'Ehre', aber auch mit 'Strafe','Schaden' und 'Würde' übersetzt werden; "haima" kann neben 'Blut' auch 'Kraft' heißen. Wenn "blood and honour" strafbar wäre, wäre es dann auch das griechische "haima kai timé", obwohl man das auch mit "Leben und Schaden" übersetzen kann? Und wie sieht es mit der Übersetzung ins Chinesische oder Türkische aus? Hätte das Gericht hier anders entschieden, wäre dieses Urteil kaum handlebar gewesen und hätte den Richtern in Zukunft kaum lösbare Probleme beschert.

  • R
    Rufus

    Heißt das, wenn ich einen Bullen auf Englisch beschimpfe ist es keine Beamtenbeleidigung?

  • R
    RoteSocke

    Dieses Urteil ist der reinste Schildbürgerstreich.Natürlich entbehrt es nicht einer gewissen Ironie,dass die lederzähen,kruppstahlharten Nazi-onalstolzen zur öffentlichen Selbstdarstellung auf den Gebrauch undeutscher Sprachen angewiesen sind,wo sie doch sonst sogar das T-Shirt zum "T-Hemd" eindeutschen...Oh,und vielen Dank an moslem.blogger für seinen konstruktiven,hochdiffereziert-analytischen Beitrag:p Sinnfreie Gerichtsurteile finden sich durchaus auch in nichtdeutschen und nichtchristlichen Gesellschaften.

  • D
    dedalus_47

    also, alle die sich hier über dieses urteil so furchtbar aufregen, stützen ihre kritik und urteilsschelte auf unzureichende kenntnisse.

    die ursprüngliche verurteilung erfolgte vom lg gera wegen verwendens von kennzeichen verfassungswidriger organisationen, § 86a StGB, in form der parole "blood & honor" als abwandlung des blutundehre-geschwurbels der hitlerjugend.

    insoweit ist doch sehr treffend, dass eine - wörtliche - übersetzung dennoch nicht der eigentlichen parole als kennzeichen gleich steht. insoweit zeigt der vorgang doch eher, was für hohlköpfe es sind, die ihrer deutschtümelei nur mit fremdsprachen ausdruck verleihen können.

    es geht und ging hier auch nicht darum, dass etwa volksverhetzung, beleidigung oder andere straftatbestände, die mit sprache zu tun haben, nur "auf deutsch" verwirklicht werden könnten. und die frage, ob insoweit die t-shirts zwar nicht wegen einer parole der hitlerjugend, aber dafür als unterstützung einer verbotenen vereinigung, nämlich "blood & honour", strafbar sein könnten, hat infolge zurückverweisung das landgericht noch zu prüfen, der bgh hat dies durchaus als möglich in den raum gestellt.

  • N
    Nigredo

    Was hat denn "deutsch" mit "Christ" zu tun?

    Sowas kriegt auch nur ihr Moslems hin. :P

  • M
    moslem.blogger.de

    Sowas kriegt auch nur Ihr Deutschen/Christen hin.

  • KL
    Kritischer Leser

    Das Urteil dieser Richter zeigt, mit welcher Unkenntnis über den Rechtsextremismus der ein oder andere Richter sich bewegt. Nachfolgeorganisationen werden verboten, Übersetzungen von rassistischen Parolen erlaubt. Das rechtsfreie Räume legitimiert werden ist doch quatsch...

    Wie soll man das nun verstehen..

  • OS
    Otmar Schütze

    Dieses Grichtsurteil verstehe, wer will.

  • N
    Nigredo

    Selten so ein schwachsinniges Urteil gelesen. Muss dann gemnächst der durchschnittliche Nazi nur noch behaupten, er habe eigentlich "Hi Hitler" gerufen?

     

    Eine Parole verliert doch durch ihre Übersetzung nicht ihren Sinn, sie versucht bloß zu verschleiern, was sie bedeutet, gerade der Sinn ist es, der erhalten bleibt und erhalten bleiben soll.

  • A
    ausgeflippt

    Die Braunen brauchten sowieso englische Nachhilfe.

    Gute Geschäfte zu machen in Königs-Wusterhausen.

    Statt Denglisch, Benglisch.

  • L
    liberta

    Ach dieses ganzen Aufregen nutzt doch wirklich nichts, haben die Richter schon richtig erkannt, dass das Strafrecht kein Gedankengut verhindern kann. Es meiner Meinung sogar nur schlimmer macht das es versteckt wird, aber nicht versucht wird sich mit der Thematik offen argumentativ auseinanderzusetzen.

    Eine Irrtum wird nicht dadurch behoben, dass er nicht ausgesprochen werden darf.

  • ST
    Serkan Tunca

    Ich glaub ich muss kotzen. Jeder beschissende Neonazi darf nun Blood & Honour Shirts und andere Sachen tragen und mit sich führen, obwohl die Organisation verboten ist.

    Scherlich kann man nicht alles strfrechtlich verbieten aber sowas ist doch der blanke Wahnsinn. Nun dürfen Neonazis und Faschisten, Menschen mit anderer Gesinnung, Religion und Hautfarbe einfach in einer anderen Sprache mit Naziparolen diskrimminieren.

     

    Wie hohl kann man bitte sein!

  • CW
    Christian Witt

    Der von meinen Vorrednern betonte "Hirnriss" ist offensichtlich und macht die "Hergeholtheit" der Maßstäbe sichtbar: "Sprachrassismus" pur. Verboten werden sollte, was rassistisch ist und nicht was "neorassisistsch in deutsche sprache und hinreichend verfremdet ist". punkt. hier ist allerdings die legislative gefragt. ergo: wir alle!

  • TN
    Tom Nixverstehn

    Muss man in Zukunft damit rechnen, dass alle Knochenköpfe das kleine Latinum machen, um dann - einem religiösen Umzug gleichend - auf ihren Märschen ungestraft ihre Parolen gröhlen dürfen?

  • D
    Daniel

    Ich glaub ich muss kotzen! Wo leben wir denn?

  • T
    Tanja

    Soso, menschenverachtendes Gedankengut ist also nur strafbar, wenn es in deutscher Sprache geäußert wird. Damit fallen alle fremdsprachlichen Holocaust-Leugner, Rassisten und Antisemiten aus dem Raster. Das Grundproblem sieht schon viel viel kleiner aus und das alles nur Dank der Beschönigungstaktik der Richter!

     

    Und das ist wirklich keine Satire, ja??

  • IN
    Ibo Neumann

    !@!

    hit harder then

  • F
    Fabian

    "Ihnen fehle so die charakteristische Prägung der deutschen Sprache."

    Das ich nicht lache! Egal in welcher Sprache die Naziparolen verfasst sind, die Propaganda ist vorhanden und muss gestoppt werden!

    Und natürlich kann ein Gesetz die Gedanken aus der Öffentlichkeit NICHT ausweisen, aber irgendwo sollte doch schon ein Anfang gemacht werden! Oder etwa nicht?

  • F
    FMH

    Und als nächstes: Verfassungsfeindliche und volksverhetzende Parolen sind nicht mehr strafbar, wenn sie in Sütterlin oder Rückwärts geschrieben werden, da sie dann ein Großteil der Bevölkerung sowieso nicht versteht.

    Was hat das Gericht da nur wieder geritten? Scheinbar ist man der Ansicht, dass nicht das Nazi-Gedankengut und dessen Ausdruck das Gefährliche ist, sondern das exakte verwenden historischer Propagandafloskeln.

    Welch bestechende Logik.

  • CB
    cs / berlin

    Wie jetzt?

     

    Ich könnte jetzt so Sachen schreiben wie " raping jewish babies is great fun and just revenge for their historic barbarian crime plus please support my sponsorship drive for a 5.000 foot golden hitler statue at the Harz Mountain in Germainy " und es wäre OK nur weil es in Englisch ist?

  • E
    eumelmueller

    also langsam reichts oder?

    darf ich nun nationalsozialistisches gedankengut in der öffentlichkeit zeigen ohne belangt zu werden nur weils auf englisch ist? wie wärs mit nem t shirt mit auszügen aus "mein kampf" oder den nürnberger gesetzen?

    bravo liebes gericht, wirklich ein meilenstein in der rechtsgeschichte.

  • S
    sepultura

    ja, da hat wohl das ganze gerichtspublikum

    eifrig mitgeklatscht, über diese bahnbrechende

    entscheidung...warum verstehen sie nicht den

    kriminellen gehalt dieser parolen, also schülerinnen und schüler sind der englischen sprache mächtig

  • L
    Lars

    Aber das Urteil ist doch völliger Schwachsinn. Er wurde doch verurteilt wegen des Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation und diese in Deutschland verbotene Organisation heißt nunmal "Blood & Honour". Das eine hat doch mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Oder ist das Verwenden des Symboles jetzt erlaubt obwohl die Organisation verboten ist nur weil die Organisation einen englischen Namen hatte? Wo bleibt denn da die Logik?

  • G
    Gonmag

    ‘Iw je batlh / damu na Heshima

     

    Da bekommt der Bundesgerichtshof jetzt Prügel, weil die englische Wortkombination “Blood and Honor” nicht verboten wird. Den wichtigen Beisatz, “Das Strafrecht allein kann es nicht schaffen, das verbrecherische nationalsozialistische Gedankengut aus der Gesellschaft zu verbannen” übersieht mancher Kommentar ganz gerne. Ähnlich wie bei der Kinderpornografie hilft ein Ausblenden nicht wirklich weiter, denn ein Baum macht auch dann beim Umfallen Krach, wenn es keiner hört. (Den Konstruktivismus mal in den Wind geschlagen.)

     

    Sämtliche schon verbotenen Parolen in allen 6912 gesprochenen Sprachen dieser Erde zu verbieten, hilft nun auch nicht wirklich weiter. Zum einen gibt es den Reiz des Verbotenen, zum anderen die ohnehin existierenden Codes.

     

    Obiges ist übrigens Klingonisch und Kiswahili (vermutlich aber so nicht richtig).

  • VV
    Volker Vonssen

    Ick seh' die Jlatzen schon beim Ungarisch- oder Esperanto- Büffeln ... das Bild amüsiert mich zumindest!

  • F
    Flo

    Klar...kennt mensch ATR ;)

    Da muss man auch kein Hellseher sein um zu wissen auf welches Lied du anspielst^^

  • S
    SMT

    Wie weiter? Hitlergruß mit links auch in ordnung? Gespiegeltes Hackenkreuz auch in ordnung? (das durchgestrichene rechtsdrehende ist dann wieder verboten) SS-Runen von rechts geschrieben auch legal? Horst Wessel lied rückwärts gesungen auch erlaubt?

    Ich weis nicht so recht, irgendwie ist es ja verständlich das nicht jeder geistige erguss von irgendwelchen matschbirnen zuerst von einem sprachwissenschaftler analysiert werden soll, aber das englische "Blood and Honour" zu legalisieren ist schon zweifelhaft.

    Interessant wäre was die richter dazu sagen wenn das englische pendant zu "Blut und ehre" (also "Blood and honour") von Englischen/US-Amerikanischen Faschistischen parteien damals analog verwendet wurde. Oder haben die damals alle auf deutsch gesungen und parolen gegrölt?

  • S
    SeBaer

    Hmmm,

    einen Vorteil hat die Sache ja. Die Matschbirnen brauchen ihre Faschoklamotten nicht mehr verstecke, ergo sind sie auf den Straßen besser zu erkennen. Und da könnte man...

     

    Kennt irgend jemand noch Atari Teenage Riot?

  • KN
    Kein Name

    Sorry, aber ich kann den Richterspruch verstehen.

    Nicht dass er mir gefallen würde, aber Recht ist

    nun mal was anderes als common sense.

  • K
    Klarsteller

    Die Kommentare hier zeigen mal wieder, was passiert, wenn man keine Ahnung hat und sich auf Stammtischniveau unterhält.

     

    Die Richter des BGH haben nicht gesagt, dass der Nazi nicht zu verurteilen ist gem. § 86 a StGB. Der BGH hat nur gesagt, dass die Urteilsbegründung fehlerhat ist. "Blood and Honour" ist eben nicht gleich "Blut und Ehre". Insofern ist den Richtern zuzustimmen. Die Nazis haben als Kennzeichen der Organisation Hitlerjugend eben nur die deutsche Bezeichnung des Leitspruches verwendet. Eine Verurteilung, die sich jetzt auf den übersetzten Leitspruch stützt, ist wegen Verstoßes gegen den Bestimmtheitsgrundsatz aus Artikel 103 II Grundgesetz hinfällig, da die Übersetzung kein Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation ist (bezogen auf die Hitlerjugend).

     

    Der BGH schafft somit keinen rechtsfreien Raum, er hält sich nur an Verfassungsgrundsätze. Und das sollte ein oberstes Bundesgericht auch tun!

     

    By the way: Wenn man den Artikel aufmerksam gelesen hätte, hätte man bemerken können, dass der Nazi durchaus trotzdem gem. § 86a StGB zu verurteilen ist. Da Blood and Honour eine verbotene Organisation ist, hat er Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet. In diesem Fall ist - wie bereits dargestellt - lediglich die Urteilsbegründung der Vorinstanz mangelhaft gewesen. Deshalb auch die Zurückverweisung.

     

     

    Im Übrigen fällt auf, dass hier immer wieder im Zusammenhang mit Rechtsradikalismus Verfassungsgrundsätze in Frage gestellt werden. Dies halte ich persönlich für sehr bedenklich. Versteht mich nicht falsch: Ich bin ausdrücklich und entschieden gegen dieses Nazipack! Trotzdem leben wir in einer Demokratie! Und die muss auch solches Gedankengut verkraften können. Die gleichen Leute, die hier schreiben, dass rechtes Gedankengut verboten gehört, haben im Falle der Mohammed- Karikaturen die Meinungsfreiheit als höchstes Gut gelobt und verteidigt. Denkt mal drüber nach...

  • L
    Linguaf

    Das Urteil scheint ja auf viel Unverständnis zu stoßen, aber ich kann die Argumentation der Richter durchaus verstehen. Aus dem Urteil folgt nicht, dass Holocaustleugnung jetzt legitim ist, solange sie auf englisch oder in einer anderen Sprache erfolgt! Sondern es scheint um sprachlich festgelegte Formeln zu gehen. Und dabei ist eben auch wichtig, in welcher Sprache sie stehen. Und Übersetzungen oder auch leichte Abwandlungen (statt "Blut und Ehre" z.B. "Körperflüssigkeit und Ehre" oder "Blut ODER Ehre"?) sind dabei gleich ganz anders zu bewerten, weil sie eben nicht mit der festgelegten Formel identisch sind.

     

    Übersetzungen werfen immer semiotische Probleme auf. So kann z.B. das griechische Wort "timé" mit 'Ehre', aber auch mit 'Strafe','Schaden' und 'Würde' übersetzt werden; "haima" kann neben 'Blut' auch 'Kraft' heißen. Wenn "blood and honour" strafbar wäre, wäre es dann auch das griechische "haima kai timé", obwohl man das auch mit "Leben und Schaden" übersetzen kann? Und wie sieht es mit der Übersetzung ins Chinesische oder Türkische aus? Hätte das Gericht hier anders entschieden, wäre dieses Urteil kaum handlebar gewesen und hätte den Richtern in Zukunft kaum lösbare Probleme beschert.

  • R
    Rufus

    Heißt das, wenn ich einen Bullen auf Englisch beschimpfe ist es keine Beamtenbeleidigung?

  • R
    RoteSocke

    Dieses Urteil ist der reinste Schildbürgerstreich.Natürlich entbehrt es nicht einer gewissen Ironie,dass die lederzähen,kruppstahlharten Nazi-onalstolzen zur öffentlichen Selbstdarstellung auf den Gebrauch undeutscher Sprachen angewiesen sind,wo sie doch sonst sogar das T-Shirt zum "T-Hemd" eindeutschen...Oh,und vielen Dank an moslem.blogger für seinen konstruktiven,hochdiffereziert-analytischen Beitrag:p Sinnfreie Gerichtsurteile finden sich durchaus auch in nichtdeutschen und nichtchristlichen Gesellschaften.

  • D
    dedalus_47

    also, alle die sich hier über dieses urteil so furchtbar aufregen, stützen ihre kritik und urteilsschelte auf unzureichende kenntnisse.

    die ursprüngliche verurteilung erfolgte vom lg gera wegen verwendens von kennzeichen verfassungswidriger organisationen, § 86a StGB, in form der parole "blood & honor" als abwandlung des blutundehre-geschwurbels der hitlerjugend.

    insoweit ist doch sehr treffend, dass eine - wörtliche - übersetzung dennoch nicht der eigentlichen parole als kennzeichen gleich steht. insoweit zeigt der vorgang doch eher, was für hohlköpfe es sind, die ihrer deutschtümelei nur mit fremdsprachen ausdruck verleihen können.

    es geht und ging hier auch nicht darum, dass etwa volksverhetzung, beleidigung oder andere straftatbestände, die mit sprache zu tun haben, nur "auf deutsch" verwirklicht werden könnten. und die frage, ob insoweit die t-shirts zwar nicht wegen einer parole der hitlerjugend, aber dafür als unterstützung einer verbotenen vereinigung, nämlich "blood & honour", strafbar sein könnten, hat infolge zurückverweisung das landgericht noch zu prüfen, der bgh hat dies durchaus als möglich in den raum gestellt.

  • N
    Nigredo

    Was hat denn "deutsch" mit "Christ" zu tun?

    Sowas kriegt auch nur ihr Moslems hin. :P

  • M
    moslem.blogger.de

    Sowas kriegt auch nur Ihr Deutschen/Christen hin.

  • KL
    Kritischer Leser

    Das Urteil dieser Richter zeigt, mit welcher Unkenntnis über den Rechtsextremismus der ein oder andere Richter sich bewegt. Nachfolgeorganisationen werden verboten, Übersetzungen von rassistischen Parolen erlaubt. Das rechtsfreie Räume legitimiert werden ist doch quatsch...

    Wie soll man das nun verstehen..

  • OS
    Otmar Schütze

    Dieses Grichtsurteil verstehe, wer will.

  • N
    Nigredo

    Selten so ein schwachsinniges Urteil gelesen. Muss dann gemnächst der durchschnittliche Nazi nur noch behaupten, er habe eigentlich "Hi Hitler" gerufen?

     

    Eine Parole verliert doch durch ihre Übersetzung nicht ihren Sinn, sie versucht bloß zu verschleiern, was sie bedeutet, gerade der Sinn ist es, der erhalten bleibt und erhalten bleiben soll.

  • A
    ausgeflippt

    Die Braunen brauchten sowieso englische Nachhilfe.

    Gute Geschäfte zu machen in Königs-Wusterhausen.

    Statt Denglisch, Benglisch.

  • L
    liberta

    Ach dieses ganzen Aufregen nutzt doch wirklich nichts, haben die Richter schon richtig erkannt, dass das Strafrecht kein Gedankengut verhindern kann. Es meiner Meinung sogar nur schlimmer macht das es versteckt wird, aber nicht versucht wird sich mit der Thematik offen argumentativ auseinanderzusetzen.

    Eine Irrtum wird nicht dadurch behoben, dass er nicht ausgesprochen werden darf.

  • ST
    Serkan Tunca

    Ich glaub ich muss kotzen. Jeder beschissende Neonazi darf nun Blood & Honour Shirts und andere Sachen tragen und mit sich führen, obwohl die Organisation verboten ist.

    Scherlich kann man nicht alles strfrechtlich verbieten aber sowas ist doch der blanke Wahnsinn. Nun dürfen Neonazis und Faschisten, Menschen mit anderer Gesinnung, Religion und Hautfarbe einfach in einer anderen Sprache mit Naziparolen diskrimminieren.

     

    Wie hohl kann man bitte sein!

  • CW
    Christian Witt

    Der von meinen Vorrednern betonte "Hirnriss" ist offensichtlich und macht die "Hergeholtheit" der Maßstäbe sichtbar: "Sprachrassismus" pur. Verboten werden sollte, was rassistisch ist und nicht was "neorassisistsch in deutsche sprache und hinreichend verfremdet ist". punkt. hier ist allerdings die legislative gefragt. ergo: wir alle!

  • TN
    Tom Nixverstehn

    Muss man in Zukunft damit rechnen, dass alle Knochenköpfe das kleine Latinum machen, um dann - einem religiösen Umzug gleichend - auf ihren Märschen ungestraft ihre Parolen gröhlen dürfen?

  • D
    Daniel

    Ich glaub ich muss kotzen! Wo leben wir denn?

  • T
    Tanja

    Soso, menschenverachtendes Gedankengut ist also nur strafbar, wenn es in deutscher Sprache geäußert wird. Damit fallen alle fremdsprachlichen Holocaust-Leugner, Rassisten und Antisemiten aus dem Raster. Das Grundproblem sieht schon viel viel kleiner aus und das alles nur Dank der Beschönigungstaktik der Richter!

     

    Und das ist wirklich keine Satire, ja??

  • IN
    Ibo Neumann

    !@!

    hit harder then

  • F
    Fabian

    "Ihnen fehle so die charakteristische Prägung der deutschen Sprache."

    Das ich nicht lache! Egal in welcher Sprache die Naziparolen verfasst sind, die Propaganda ist vorhanden und muss gestoppt werden!

    Und natürlich kann ein Gesetz die Gedanken aus der Öffentlichkeit NICHT ausweisen, aber irgendwo sollte doch schon ein Anfang gemacht werden! Oder etwa nicht?

  • F
    FMH

    Und als nächstes: Verfassungsfeindliche und volksverhetzende Parolen sind nicht mehr strafbar, wenn sie in Sütterlin oder Rückwärts geschrieben werden, da sie dann ein Großteil der Bevölkerung sowieso nicht versteht.

    Was hat das Gericht da nur wieder geritten? Scheinbar ist man der Ansicht, dass nicht das Nazi-Gedankengut und dessen Ausdruck das Gefährliche ist, sondern das exakte verwenden historischer Propagandafloskeln.

    Welch bestechende Logik.

  • CB
    cs / berlin

    Wie jetzt?

     

    Ich könnte jetzt so Sachen schreiben wie " raping jewish babies is great fun and just revenge for their historic barbarian crime plus please support my sponsorship drive for a 5.000 foot golden hitler statue at the Harz Mountain in Germainy " und es wäre OK nur weil es in Englisch ist?

  • E
    eumelmueller

    also langsam reichts oder?

    darf ich nun nationalsozialistisches gedankengut in der öffentlichkeit zeigen ohne belangt zu werden nur weils auf englisch ist? wie wärs mit nem t shirt mit auszügen aus "mein kampf" oder den nürnberger gesetzen?

    bravo liebes gericht, wirklich ein meilenstein in der rechtsgeschichte.

  • S
    sepultura

    ja, da hat wohl das ganze gerichtspublikum

    eifrig mitgeklatscht, über diese bahnbrechende

    entscheidung...warum verstehen sie nicht den

    kriminellen gehalt dieser parolen, also schülerinnen und schüler sind der englischen sprache mächtig

  • L
    Lars

    Aber das Urteil ist doch völliger Schwachsinn. Er wurde doch verurteilt wegen des Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation und diese in Deutschland verbotene Organisation heißt nunmal "Blood & Honour". Das eine hat doch mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Oder ist das Verwenden des Symboles jetzt erlaubt obwohl die Organisation verboten ist nur weil die Organisation einen englischen Namen hatte? Wo bleibt denn da die Logik?