Urteil des Bundesgerichtshofs: Verwitwete Lebenspartner gleichgestellt
Homosexuelle Lebenspartner erhalten künftig dieselben Leistungen aus der Hinterbliebenenrente wie Heterosexuelle. Hoffnung auf Änderungen auch im Steuerrecht.
Homosexuelle Lebenspartner dürfen bei der Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes nicht schlechter behandelt werden als Ehepaare. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit zwei am Dienstag veröffentlichten Urteilen entschieden und damit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Demnach sind Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften bei den Ansprüchen auf Hinterbliebenenrente und Sterbegeld seit 2005 genauso zu behandeln wie heterosexuelle Ehepaare.
Im Jahr 2007 hatte der 4. Zivilsenat des BGH Ansprüche schwuler und lesbischer Lebenspartner auf Hinterbliebenenrente von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht sah darin jedoch eine unzulässige Benachteiligung und hob im Juli 2009 das Urteil des BGH auf. Das BGH hat nun die Benachteiligung homosexueller Paare bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes beendet.
In dem jetzt entschiedenen Fall gründeten zwei Männer im Sommer 2005 eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Bald darauf starb einer der Partner, der bereits eine Rente und Zahlungen aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes erhielt. Zwar bekam der Lebenspartner eine Witwenrente, jedoch keine Leistungen aus der Zusatzversorgung. Grund war, dass seit 2005 Lebenspartnerschaften zwar in der Rentenversicherung gleichgestellt waren, nicht jedoch nach der Satzung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.
Der Landesverband der Lesben und Schwulen in Hamburg (LSV) begrüßte die Entscheidung. "Besser spät als nie", kommentierte Verbandssprecher Wolfgang Preussner. Wichtig sei nun, dass andere Berufszweige nachzögen. "Der öffentliche Dienst hat bei solchen Urteilen immer eine Vorreiterrolle, weil man dort am dichtesten am Gesetzgeber dran ist", sagte Preussner. Beim LSV sei man nun guter Hoffnung, dass auch das Steuerrecht demnächst einer Reform unterzogen werde, um die Ungleichheit zwischen hetero-und homosexuellen Partnerschaften zu beenden.
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