■ Mauerschütze: Urteil aufgehoben
Berlin (dpa) – Der Bundesgerichtshof hat erneut die Verurteilung eines ehemaligen DDR- Grenzsoldaten aufgehoben. Die 21monatige Bewährungsstrafe gegen den 32jährigen Steffen Scholz sei rechtsfehlerhaft. Die Tötung des Flüchtlings Silvio Proksch 1983 muß neu verhandelt werden. Im Prozeß gegen Scholz wurde ein stellvertretender Kommandeur des Grenzregiments des Beschuldigten vereidigt. Das sei aber rechtswidrig, weil bei dem Zeugen selbst Tatverdacht der Beihilfe zum Totschlag bestehe.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen