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in kürze SONNENSCHIRM UND LIEGEUrteil: Nicht für jeden

Urlaubshotels sind laut Urteil des Amtsgerichts Duisburg nicht dazu verpflichtet, jedem Gast einen Sonnenschirm und Liegestuhl zu bieten. Der Hotelbetreiber muss diese lediglich in einem angemessenen Verhältnis zur Gästezahl bereitstellen (Az: AG Duisburg, 53 C 5169/01). (ap)

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