: Urteil: Marokkaner nicht politisch verfolgt
Kassel (AP) – Marokkanischen Asylbewerbern droht laut Hessischem Verwaltungsgerichtshof bei der Rückkehr in ihre Heimat keine politische Verfolgung. Das Gericht erklärte, weder eine illegale Ausreise aus Marokko noch die Stellung eines Asylantrags in Deutschland lösten bei einer Rückkehr politische Verfolgung aus. Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, daß Asylbewerber wegen ihrer Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Berber politisch verfolgt würden. (AZ: 9 UE 812/96)
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