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Urteil: Kinder dürfen im Innenhof spielen

Berlin. Hauseigentümer dürfen nicht ein Spielverbot für Kinder im Innenhof ihres Mietshauses verhängen. Das entschied nach Angaben der Senatsverwaltung für Jugend und Familie das Amtsgericht Charlottenburg (Az.: 14 C 513/92). Das von einer Hauseigentümerin im Sommer 1992 aufgehängte Schild mit der Aufschrift „Das Spielen der Kinder im Hof ist verboten“ müsse entfernt werden. Vielmehr müsse das Tollen zugelassen werden, wenn es sich um kleine Kinder handele und ein Spielplatz in unmittelbarer Nähe nicht vorhanden sei, heißt es.

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