in kürze ARBEITSLOSE : Urteil: Keine Prüfpflicht
Arbeitslose müssen die von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellten Bescheide nicht auf Richtigkeit hin überprüfen. Dies entschied Bayerns Landessozialgericht in einem gestern publizierten Urteil. Eine Hotelhilfskraft darf demnach 4.000 Euro behalten, die sie zu viel an Arbeitslosenhilfe gekriegt hatte (Az.: L 8 AL 18/03). (dpa)