■ Urteil I: Mauerschützen
Berlin (dpa) – Gestern ist erstmals ein hoher DDR-Grenzoffizier zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den ehemaligen Regimentskommandeur Bandemer des versuchten Totschlags an einem Flüchtling schuldig und verhängte eine Strafe von drei Jahren. Das Gericht sah als erwiesen an, daß der Angeklagte im Februar 1966 auf einen 31jährigen Mann schoß, als dieser sich bereits hilflos im Stacheldraht verfangen hatte.
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