Urteil Gerichtshof für Menschenrechte: Väter müssen Väter sein dürfen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Männer, die mit einer verheirateten Frau ein Kind zeugen, müssen die Chance auf Umgang mit dem Kind haben.
STUTTGART taz | Michael S. hat seinen Sohn, der heute sieben Jahre alt ist, noch nie gesehen. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab ihm am Donnerstag neue Hoffnung. Die Bundesrepublik wurde verurteilt, weil deutsche Gesetze und deutsche Gerichte ihn bisher rechtlos stellten.
Der heute 53-jährige S. hatte vor gut neun Jahren eine 14-monatige Beziehung mit Frau H. Diese war zwar verheiratet, doch ihr Mann lebte in England. Sie erwog die Scheidung und plante ein Kind mit ihrem neuen Liebhaber. Als sie tatsächlich schwanger wurde, stellte sie in ihrer Umgebung Michael S. als Vater des Kindes vor.
Doch dann ließ sie die neue Beziehung platzen und zog zu ihrem Mann nach England, wo das Kind 2004 zur Welt kam. Michael S. durfte das Kind nicht sehen und erfährt auch sonst nicht, wie es ihm geht. Dagegen klagte er. Er will zumindest regelmäßigen Umgang mit seinem Sohn.
Nach deutschem Recht hatte er aber keine Chance. Das bestätigten ihm die Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Er habe kein Umgangsrecht, denn rechtlich sei er nicht der Vater des Kindes. Rechtlicher Vater ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nämlich automatisch der Ehemann der Mutter.
Keine soziale Beziehung zu seinem Sohn
Michael S. könnte dessen Vaterschaft nur anfechten, wenn zwischen Ehemann und Kind keine soziale Beziehung besteht. Das ist im Fall von Familie H. aber nicht der Fall. Herr H. hat seine soziale Vaterrolle angenommen. Auch ein Umgangsrecht als sonstige "enge Bezugsperson des Kindes" wurde S. nicht zugestanden, da er ja noch keinerlei soziale Beziehung zu seinem Sohn aufgebaut habe.
Der EGMR sprach S. nun 5.000 Euro Schadenersatz zu. Sein "Recht auf Privatleben" sei verletzt worden. Gerichte hätten zumindest prüfen müssen, was dem Kindeswohl am besten dient und ob die Interessen des leiblichen Vater Vorrang vor denen des Ehepaars haben. Ob S. ein Umgangsrecht hätte erhalten müssen, ließ Straßburg offen.
Ähnlich hatte das Gericht schon im vergangenen Jahr geurteilt. Neu war, dass diesmal die Mutter behauptete, auch der Ehemann könne theoretisch Vater des Kindes sein. Das war im ersten Fall schlecht möglich, weil dort der Liebhaber Nigerianer war und das Kind auch eine dunkle Hautfarbe hatte.
In den kommenden Monaten werden zwei weitere Straßburger Entscheidungen die Frage klären, ob der biologische Vater in solchen Fällen sogar die Vaterschaft des Ehemanns anfechten kann. Anschließend will die Bundesregierung über Änderungen des deutschen Rechts nachdenken.
Leser*innenkommentare
Jiri Dimitrov
Gast
Es hat so schön angefangen, die Beziehung mit der Mutter des Kindes, das ich seit mehr als 2 und halb Jahre nicht gesehen habe. Was geht solschen
Müttern im Kopf vor, die mit allen Mittel verhindern wollen, das der Vater an der Erzihung und aufwchsen des Kindes kein Teil nähmen soll. Dabei hat Sie gesehen, wie stark und harmonisch die Beziehung ist. Die musste nach dem Sie das unterbrochen hat, das mich der Jakob mal wieder sieht, sich immer wieder die Frage meines Sohnes geffalen, wo ist mein Papa. Der musste ein grosses Sehnsuch gehabt und Sie liess das locker. Als ich angefangen habe, um den Jakob zu kempfen, kam eine Einladung von der örtlichen Polizeistelle, wegen schweren sexuelen Missbrauch an meinem Sohn Jakob. Angeblich als er ein halbes Jahr alt war. Die Sache ist später von der Statsanwaltschaf eingestelt aber die Narbe ist geblieben. Wozu ist diese Frau noch bereit, wenn ich den Sohn rechtmässig besuchen könnte? Ich habe Angst, das ich mehr Schaden verursachen kann, als das wichtigste dem Sohn zu liebe, mich, ihm wieder zu geben.
Cassedy
Gast
Die deutsche Rechtssprechung verbietet es gerade
geschiedenen Männern ihre Kindern zu erziehen und Kompetenz in Umgang mit Kindern zu erwerben.
Sie entmündigt den deutschen,
sozialen, rechtschaffenden, intelligenten
mündigen Mann, der seine Kinder erfolgreich und
gesund sehen möchte und zum Dank für seine Arbeit
auch deren Liebe und Loyalität braucht.
Das ist Männerhaß pur und Erziehung zur Assozialität.
Je weniger man Männer in den Erziehungsprozess
inkludiert, desto einseitiger ist die
Erziehungsdominanz und desto wahrscheinlicher
ist die weibliche Deutungshoheit mit all ihren
gravierenden Folgen für männlichen Bildungsnachwuchs. Die Entmännlichung weiter
Berufszweige in Gesundheit, Erziehung, Pflege
und Bildung
ist die direkte Folge, sowie die abnehmende
Qualität der zukünftigen Eheverhältnisse
kommender Generationen, weil ihnen funktionierende
Beziehungsmuster nicht mehr vorgelebt werden .
Das schädigt künftigen Nachwuchs und schränkt
den "Bruterfolg" ein, der häufig recht spärlich
und spät eintritt.
Männer müssen in den Erziehungsprozess eingebunden
werden, wenn sie etwas beisteuern können und wollen.
Sie brauchen den rechtmäßigen Anteil
der "Erfolgsbeteiligung" als Elter.
Natürlich haben Säufer, Kinderschänder,
Schwerkriminelle diese Chance unwiderbringlich
verspielt.
Ein normaler Vater aber kann für die vielen
Kinderschänder, Vergewaltiger, Betrüger uvm
nicht in Geschlechterhaftung genommen werden.
Deutsche RichterInnen mit Blick auf volle
Männerhaftanstalten generalisieren hier unzulässig.
Nach dem Motto:
Jeder Mann vor Gericht ist potentiell ein
Täter und Schadensverursacher.
Das bestätigt die sexualisierende Dogmatik der Gerichte und die Überkommenheit alter
Vorurteile, die die Gebote der Neutralität,
Unbestechlichkeit, Zweckdienlichkeit massiv
verletzen.
Weiterhin muß hier zwischen Strafrecht und
Familienrecht UNTERSCHIEDEN werden.
Familiengerichte legen Vätern höhere
Strafen auf als Strafgerichte. Das kann nicht sein.
PeterWolf
Gast
Und des Ritterfräulein Anna
ward von einem Neega schwanga
Der Ritter sprach:" Mach kein Gscheiss,
Hauptsach, es ist von koinem Preiss!"
(alte bajuwarische Volksweisheit)
BerlinerIn
Gast
"Das war im ersten Fall schlecht möglich, weil dort der Liebhaber Nigerianer war und das Kind auch eine dunkle Hautfarbe hatte."
Alle Nigerianer haben also eine dunkle Hautfarbe? Und alle Deutschen sind weiß?
Wolfgang Banse
Gast
Entscheidung ist zu begrüßen
Die ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menscehnrechte ist zu begrüßen,dass es Männern gestattet ist Umgang mit dem gezeugten Kind zu haben.Es stimmt schon nachdenklich dass es eines Gerichtsurteils bedarf,Männern mit ihren eigenen Kindern den Umgang zu gewähren.
Stefan
Gast
Endlich, endlich tut sich da was. Unerträglich, wie die bisherige Rechtslage war.