■ Am Rande: Urnen dürfen per Post geschickt werden
Berlin (dpa) – Sterbliche Überreste in Urnen dürfen auch mit der Post verschickt werden. Darin sei „keine den Toten oder ihren Angehörigen gegenüber respektlose Handlung zu sehen“, entschied das Landgericht Halle. Auch sei die Versendung mit einfachem Postpaket nicht zu riskant. Eine Deklaration der zu versendenden Urne sei „auch im Hinblick auf den besonderen immateriellen Wert sterblicher Überreste nicht zwingend angezeigt“, heißt es in dem in der Neuen Juristischen Wochenschrift veröffentlichten Urteil (AZ.: LG Halle, 3 O 559/95).
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