piwik no script img

■ UrlaubSchutzgesetz in Kraft

Bonn (AP) – Pauschalurlauber sind ab morgen vor den Folgen von Firmenpleiten ihres Reiseunternehmens geschützt, wenn sie nach diesem Datum eine Reise buchen und sie frühestens am 1. November antreten. Nach dem Gesetz zum Schutz von Pauschalurlaubern, das am 1. Juli inkrafttritt, dürfen Unternehmen die Zahlung des vollständigen Reisepreises nur dann verlangen, wenn sie gleichzeitig eine Absicherung des Konkursrisikos des Reiseveranstalters nachweisen.