Urheberrecht: Indies gegen Kulturflatrate
Illegale Downloads sind weiterhin ein Problem für die Musikbranche. Eine Kulturflatrate wollen die im VUT organisierten Indielabels nicht – lieber eine eigene zentrale Musikbibliothek.
Mittwochabend lädt der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck zu einer Podiumsdiskussion, an der unter anderem Stephan Benn vom Verband unabhängiger Musikunternehmen (VUT) und Tom Steinle, Chef des Indielabels Tomlab aus Köln teilnehmen werden.
Ein wichtiger Punkt in der Diskussion wird die Kulturflatrate sein. In einem Gespräch mit der taz sagten Volker Beck und Netzaktivist Markus Beckedahl, dass die Pauschalabgabe eine gute Möglichkeit sei, die "Freiheit im Internet" zu wahren. Dem hielten Stephan Benn, Tom Steinle und Thomas Morr, Labelchef von Morr Music entgegen, dass ein solches System ungerecht für KünstlerInnen und Labels sei, da es sich nicht an der tatsächlichen Nutzung orientiere.
Nicht nur für die Indielabels, die in erster Linie für den Künstler und nicht für den eigenen Geldbeutel wirtschaften, seien die illegalen Downloads ein großes Problem. Auch Künstler, die von ihrer Musik leben wollten, seien mehr und mehr verbittert. "Für unsere KünstlerInnen ist jeder illegale Download ein Einbruch in ihre Privatsphäre", klagt Morr. Es sei das eine, wenn MusikerInnen freiwillig ihre Lieder zum download anböten, anders sehe es aus, wenn sich Leute die Musik einfach "nehmen" würden. Das Label stellte auf seiner Homepage zum Beispiel viele Stücke ihrer Künstler als kostenlosen Stream bereit.
Die Kulturflatrate will die Idee der Privatkopie ins digitale Zeitalter transferieren und festigen. Angedacht ist eine pauschale Abgabe in Höhe von etwa 5 Euro, die von allen gezahlt wird, die Breitband-Netz haben.
Hintergrund der "Privatkopie" ist das "Konzept Mixtape": Wer seinen Freunden Musik seiner Lieblingsband schmackhaft machen möchte, zieht von der CD eine Kopie und reicht sie – völlig legal und kostenlos – an seine Freunde weiter.
Auf jedes Aufnahmegerät, auf alle Leermedien und zum Beispiel auch auf Fotokopiergeräte wird eine Abgabe erhoben, die nach einem bestimmten Schlüssel – über Verwertungsgesellschaften, die größte ist die GEMA, und, für Schreibende, über die VG Wort – ausgeschüttet wird.
Eigentlich eine sinnvolle Lösung – die Privatkopie hat aber einen digitalen Pferdefuß. Die Eltern der Privatkopie gingen von durchschnittlich sieben Kopien aus, die von einem Werk gemacht würden, und berücksichtigten dies in der Höhe der Umlage.
Bei der Kulturflatrate könnte man die Höhe der Umlage davon abhängig machen, wie häufig ein Musikstück angehört wird, wie häufig es heruntergeladen wird – oder wie beliebt es ist. Damit die Kulturflatrate nicht zu einer Überwachungsgesellschaft führt, müssen Wege gefunden werden, all dies anonym zu erheben. (jus)
Deshalb, so fordern die drei Indie-Vertreter, müsse über Konzepte nachgedacht werden, diese "Einbrüche" zu verhindern und Labels und KünstlerInnen angemessen zu entschädigen. Denn Filesharing ist in der Welt und die Tatsache, dass Leute Musik und andere Inhalte herunterlüden, ist nicht wegzureden.
Bitkom: Auf jeden legalen Download acht illegale
Eine Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom zu dem Schluss, dass legale Downloads immer populärer werden, 40 Millionen heruntergeladene Alben und Lieder wurden 2008 registriert, dass aber auf jeden dieser legalen Dowloads acht illegale kämen.
Auf der anderen Seite existieren aber auch Studien, die den Gedanken nahe legen, dass die ökonomischen und kulturellen Effekte des Filesharings sowohl kurz- als auch langfristig positiv einzuschätzen sind – die niederländische Studie "Ups and Downs" (PDF) legt nahe, dass den Verlusten der Musikindustrie "Wohlfahrtsgewinne" in Höhe von 100 bis 200 Millionen Euro gegenüber stehen. Einer Verschärfung des Urheberrechts erteilen die Autoren der von den Niederländischen Ministerien für Wirtschaft, Justiz und Bildung, Kultur und Wissenschaft in Auftrag gegebenen Studie eine Absage.
VUT fordert "stärkere Schutzrechte"
Der VUT sieht für das "Download-Problem" bisher nur eine mögliche Lösung: Stärkere Schutzrechte für kulturelle Inhalte. Benn konkretisiert: die Durchsetzung der bestehenden Schutzrechte sei möglich, aber unverhältnismäßig kompliziert, es müsse nach neuen Wegen gesucht werden.
Im Gegensatz zu den Majorlabels, die ihre Anwälte auf das Internet losließen, hielten sich die Indies bisher zurück. "Unsere Hörer abzumahnen, ist nicht unser Stil", sagte Stephan Benn vom VUT. Offenbar will der VUT nicht die Filesharer kriminalisieren – oder er traut sich das nicht laut zu sagen. Man fordert bisher lediglich die Abschaltung von Seiten wie Rapidshare oder Megaupload, die durch ihre Strukturen die illegale Verbreitung kreativer Inhalten ermöglichen.
Hier will der VUT die Bedingungen für diese Webhoster erschwert sehen, etwa durch eine Regelung, dass Filehoster prüfen müssten, ob derjenige, der Musik bei den Plattformen hochstellt, auch wirklich der Urheber ist. Stephan Benn findet, dass diese Sperrung von illegalen Börsen nichts mit Zensur zu tun hat. "Wir brauchen hier eine differenzierte und unpolemische Debatte", sagt Benn.
Volker Beck hingegen ist das schon zu viel. "Wer nur auf abschalten setzt, hat nicht verstanden, dass wir im Internet in einem globalen Rahmen agieren, ohne dass es bislang einen globalen Rechtsrahmen gibt", sagte der Abgeordnete. Für ihn sei die Kulturflatrate eine "geeignete Lösung", MusikerInnen und Labels zu entschädigen und gleichzeitig den "Druck und die Repression" aus dem Netz zu nehmen. Der Anspruch der Major-Musikindustrie auf den strafrechtlichen Apparat halte er für "unverhältnismäßig".
Auch Netzaktivist Markus Beckedahl, der auf Netzpolitik.org bloggt, wirbt intensiv für eine Kulturflatrate. "Das wäre der vernünftige Mittelweg für alle Interessenten", sagte er. Damit das Geld gerecht verteilt wird, könne er sich vorstellen einen Audioscrobbler, wie bei der Musikplattform last.fm, in Abspielgeräte wie den Windows Media Player oder itunes zu implementieren.
Dieser könne dann, unter der Vorraussetzung der Anonymisierung, exakt ermitteln, welche Musik wie oft gehört wird und so MusikerInnen und Labels angemessen entschädigen. So bräuchte man im Idealfall nicht mal einen Kontrollmechanismus.
"Kulturflatrate" – Begrifflichkeit zu diffus
Von der Musikflatrate halten Morr, Steinle und Benn erstmal nichts, jedenfalls nicht in der momentan eher diffusen Begrifflichkeit. Stephan Benn stellte fest, dass der inflationär genutzte Begriff der Kulturflatrate mehr Fragen offen lasse als beantworte. Nicht zuletzt, so scheint es ihm, als hätten Musikindustrie, KünstlerInnen, unabhängige Unternehmen, Medien und Politik eine recht unterschiedliche Auffassung davon, was eine solche Flatrate sei und wie man sie umsetzen könne.
Es sei nicht abzusehen, ob die Systeme, die mit kreativen Inhalten handelten, ihren Wert durch Implementierung einer Flatrate nicht komplett verlören. Er und Steinle verlangen statt einer Pauschalvergütung eine Entschädigung, die sich an der "tatsächlichen Nutzung orientierten". Eine Lösung hierfür liege in neuen Geschäftsmodellen.
Eine staatlich organisierte Kulturflatrate will der VUT nicht, er könnte sich aber vorstellen, selbst eine zentrale Musikbibliothek einzurichten, in die alle UrheberInnen ihre Musik einstellen und auf die NutzerInnen dann gegen eine monatliche Abgabe oder sogar kostenlos auf Musik frei zugreifen könnten. Auf legalem und komfortablen Wege. Vorbild hierfür: Spotify aus Schweden. Das sei ein wirklicher Kompromiss für User und MusikerInnen.
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