: Unterschrift prüfen
Frankfurt/Main (dpa) – Löst eine Bank einen Scheck ohne Prüfung der Unterschrift ein, kann sie im Fall einer Fälschung für den Schaden haftbar gemacht werden. Das Amtsgericht Frankfurt hat in einem am Montag veröffentlichten Urteil der Postbank auferlegt, einer Kontoinhaberin ein Drittel ihres Verlustes zu ersetzen. Das Gericht argumentierte, daß die gefälschte Unterschrift auf dem Barscheck offenbar in der Bank überhaupt nicht nachgeprüft worden war. Die Kontoinhaberin, die für die übrigen zwei Drittel des Schadens aufkommen muß, habe Barschecks und Scheckkarte, die ihr gestohlen wurden, nicht sorgfältig und getrennt aufbewahrt.
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