Unterm Strich:
Die geplante Verschärfung des Schutzes von Kulturgütern in Deutschland hat einen beispiellosen Streit ausgelöst. Staatsministerin Monika Grütters verweist auf die Praxis in den anderen europäischen Ländern. Die meisten Staaten hätten deutlich strengere Regelungen als die Bundesrepublik, ohne dass es deshalb Proteste gebe.
In Italien mit seinem großen Reichtum an Kunstwerken und Kulturgütern gibt es relativ strenge Bestimmungen für den Umgang mit nationalem Kulturgut. Die ersten Gesetze wurden im 19. Jahrhundert erlassen, Regelungen zum Umgang mit Kulturgut sogar schon im 15. Jahrhundert. Nach dem neuen Gesetz von 2004 steht fast jedes Kunstwerk unter Schutz. Ein- und Ausfuhr müssen genehmigt werden, eine Dauerausleihe ist so gut wie unmöglich. Die Ausfuhr von Kulturgütern von allgemeinem Interesse ist sogar komplett verboten.
Frankreich hat 2008 die Ausfuhrbestimmungen für Kunstwerke verschärft. Grund war die Zunahme von Kunstdiebstählen aus Kirchen und Museen. Das Gesetz unterscheidet zwischen bien culturel, Kulturgut, und trésor national, Nationalschatz. Kulturgüter sind seit 2008: archäologische Artefakte, die über 100 Jahre alt sind, unabhängig vom geschätzten Wert; Kunstwerke über 50 Jahre, darunter Gemälde mit einem Schätzwert von über 150.000 Euro, Skulpturen über 50.000 Euro sowie Aquarelle, Gouachen, Pastelle und Druckgrafiken über 30.000 Euro. Ihre vorübergehende oder dauerhafte Ausfuhr bedarf der Genehmigung des Kulturministeriums.
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