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Unterm Strich

Die japanischen Filmemacher beklagen sich über die Copyright- Bestimmungen ihres Landes. In der Regel gehört ein japanischer Film dem Studio, das ihn produziert. Das hat zur Folge, daß etwa Akira Kurosawa, der mit 81 Jahren gerade an seinem 30. Film arbeitet (Madadayo), für die derzeitige Wiederaufführung seiner Klassiker im japanischen Satellitenfernsehen mit ein paar Yen abgespeist werden soll, während die Produktionsfirma Toho am Verkauf der Rechte von 21 Kurosawa-Filmen kräftig verdient. Kurosawa ist jetzt vor Gericht gegangen. Auch Nagisa Oshima kämpft seit langem für eine Änderung des japanischen Copyrights: „Es muß endlich zur Kenntnis genommen werden, daß die Rechte an unseren Filmen grundsätzlich bei uns liegen.“ Ende des Monats wird die zuständige Behörde den umstrittenen Artikel29 im Copyright-Gesetz diskutieren, demzufolge Autoren, Regisseure, Schauspieler usw. mit der Produktion eines Films ihre Rechte automatisch an das Studio abtreten. Aber, so befürchtet Oshimas Anwalt, es wird wohl zwei Jahre dauern.

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