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Unterm Strich

Die Bundesanstalt für Vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS), Nachfolgerin der Treuhand, hat sich bereit erklärt, Ansprüche an den Berliner Aufbau-Verlag in Sachen Plusauflagen zu bezahlen. Der S. Fischer Verlag (Frankfurt/Main) und Kiepenheuer & Witsch (Köln) verzichteten daher in einer Berufungsklage gegen den Aufbau- Verlag vor dem Berliner Kammergericht auf ihre Forderungen. Wie deren Anwälte am Montag mitteilten, bedeute die Verzichtserklärung jedoch nicht, daß die Klage damit abgewiesen sei, wie es der Aufbau- Verlag dargestellt hatte. Die beiden Verlage hatten wegen der zu DDR-Zeiten produzierten sogenannten Plusauflagen auf Schadensersatz geklagt. Es handelte sich dabei um eine Praxis von DDR-Verlagen, auf Weisung der Behörden von westlichen Lizenzbüchern mehr Exemplare zu drucken, als vertraglich vereinbart war. Das Berliner Landgericht hatte im September 1994 Aufbau zur Zahlung verurteilt. Der Verlag hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Die BVS habe nun wegen Aussichtslosigkeit des Berufungsverfahrens beschlossen, die Klagesumme zuzüglich der Prozeßkosten zu zahlen. Nach Angaben von Fischer fallen allein durch diesen Verlag insgesamt rund eine halbe Million Mark Forderungen an die Treuhand an.

Für das geplante Holocaust-Denkmal in Berlin soll es keinen neuen Wettbewerb geben. Darin sei er sich mit dem Vorsitzenden des Zentralrats der Juden, Ignatz Bubis, einig, verkündete der Berliner Bausenator Wolfgang Nagel. Der Kanzler höchstselbst hatte Einwände gegen den seiner Ansicht nach zu „gigantischen“ Entwurf erhoben. Nagel ist sich mit Bubis einig, daß das Mahnmal in den ehemaligen Ministergärten zwischen Brandenburger Tor und Potsdamer Platz errichtet werden soll.

Ulrich Plenzdorf ließ verlauten, er habe nicht mit der Stasi zusammengearbeitet. Focus hatte behauptet, der Autor und seine Frau hätten sich 1971 bereit erklärt, ihre Wohnung als Deckadresse für Post aus Westdeutschland zur Verfügung zu stellen. Plenzdorf sagte, sein Schwiegervater habe ihn gebeten, Briefe mit einem bestimmten Absender an die Staatsorgane weiterzuleiten. Das habe er in zwei Fällen getan. 1972 habe er zwei Herren, die ihn in einem Gespräch zu einer konspirativen Mitarbeit bewegen wollten, nach Hause geschickt.

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