Unterlagen zum EnBW-Deal: Gericht weist Mappus ab

Ex-Ministerpräsident Mappus wollte verhindern, dass die Staatsanwaltschaften Daten zum EnBW-Deal an den Untersuchungsausschuss weitergibt. Nun ist er gescheitert.

Um die Akten geht es: Hausdurchsuchung bei Mappus im Juli. Bild: dpa

STUTTGART dpa | Die Staatsanwaltschaft Stuttgart muss Unterlagen, die sie bei Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) beschlagnahmt hat, an den EnBW-Untersuchungsausschuss des Landtages übergeben. Die Klage des ehemaligen baden-württembergischen Regierungschefs gegen die Herausgabe einer Kopie der vollständigen Ermittlungsakten sei unbegründet, teilte das Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag in Stuttgart mit.

Das Material umfasst Aktenordner und Dateien, die die Fahnder im Zuge ihrer Ermittlungen zum Untreueverdacht gegen Mappus beim EnBW-Milliardendeal gefunden hatten. Die Dokumente waren bei Durchsuchungen im Staatsministerium und den Privaträumen des Christdemokraten in Pforzheim sichergestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich die Akte von Mappus an den parlamentarischen Ausschuss übergeben wollen, aber auf Bitte des OLG bis zu dessen Beschluss zur Klage davon Abstand genommen.

Der frühere CDU-Regierungschef hatte auf sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung gepocht. Mappus könnte noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um die Einsicht des Ausschusses in die Dokumente zu verhindern.

Er hatte den Rückkauf von Anteilen an dem Energiekonzern EnBW im Dezember 2010 vom französischen Staatskonzern EdF am Landtag vorbei eingefädelt. Die heutige grün-rote Landesregierung wirft ihm vor, der Preis sei mit 4,7 Milliarden Euro viel zu hoch gewesen.

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