■ Unterhalt: Männer fein raus
Celle/Karlsruhe (dpa) – Ein Ehemann muß seine Unterhaltsleistungen nicht unbedingt erfüllen, auch wenn er früher einer künstlichen Befruchtung seiner Ehefrau mit dem Samen eines anonymen Mannes zugestimmt hat. Das entschied der Bundesgerichtshof. Danach müssen Mutter und Kind nachweisen, daß der Ehemann und Vater von seinem Entschluß zur „Zweitvaterschaft“ nie abgerückt ist. (Az.: XII ZA 19/91)
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen