■ Unterhalt: Männer fein raus
Celle/Karlsruhe (dpa) – Ein Ehemann muß seine Unterhaltsleistungen nicht unbedingt erfüllen, auch wenn er früher einer künstlichen Befruchtung seiner Ehefrau mit dem Samen eines anonymen Mannes zugestimmt hat. Das entschied der Bundesgerichtshof. Danach müssen Mutter und Kind nachweisen, daß der Ehemann und Vater von seinem Entschluß zur „Zweitvaterschaft“ nie abgerückt ist. (Az.: XII ZA 19/91)
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