: Unter Denkmal– und Foto–Schutz
■ Deftige Amtswirbel um dpa–Luftbild vom Freiburger Justizvollzugsanstalt Amtsrat droht Pressefotografen Zwangsmaßnahmen an
Freiburg (taz) - Weil der im Jahre 1878 errichtete Freiburger Knast neuerdings nicht nur Denkmalschutz, sondern offenbar auch Fotoschutz genießt, hat der örtliche Bildreporter der Deutschen Presseagentur (dpa) nun Scherereien mit den Behörden am Hals. Schon vor geraumer Zeit hatte der Fotograf den Rückflug von einem Luftbildeinsatz im Schwarzwald dazu genutzt, verschiedene Freiburger Bauwerke aus der Vogelperspektive aufzunehmen, darunter auch die Freiburger Justizvollzugsanstalt. Als er jüngst per Pressemitteilung erfuhr, daß der Gefängnisbau unter Denkmalschutz gestellt wurde, erinnerte er sich der damaligen Aufnahme und trabte Ende letzten Monats brav damit ins R Ausbruchspläne schmiedende Ganoven ihre Köpfe über dem Übersichtsbild zusammengesteckt haben), entlud sich mittlerweile in einem deftigen Amtsschreiben an den Fotoreporter: Darin verkündet das Regierungspräsidium „aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ die Einziehung des Celluloids: Das Negativ sei spätestens bis 15. April abzuliefern, andernfalls, so der unterzeichnende Amtsrat, „werden wir gegen Sie Zwangsmaßnahmen einleiten.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen