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■ TelegrammUnter 18 Stunden kein Arbeitslosengeld

Kassel (AP) Wer weniger als 18 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Das Gericht wies damit eine Klage des DGB ab, der den Prozeß im Namen einer Kölnerin führte, die seit 1982 nur noch 17,5 Stunden wöchentlich arbeitete. Als sie 1994 arbeitslos wurde, verweigerte ihr das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld, weil sie vorher nur eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt habe (AZ: 11 RAr 91/96).

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