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Ungebührliches Verhalten

■ Zwei Tage Frauenknast: Kriegsgegnerin musste Ordnungsstrafe absitzen

Früher sind sie noch gemeinsam in der Friedensbewegung marschiert. Heute schicken die einen inzwischen Bundeswehrsoldaten in Kriege, andere nehmen für ihren Antimilitarismus Knast in Kauf. So wie Ute D. aus Oldenburg. Die 25 Jahre alte Sprecherin des Asta der Carl-von-Ossietzky-Universität musste am Wochenende zwei Tage Ordnungshaft im Frauenknast Vechta verbüßen, weil sie sich am 18. Mai geweigert hatte, bei der Urteilsverkündung im Prozess gegen den Totalverweigerer Jan Reher vor dem Hamburger Landgericht (taz berichtete) aufzustehen.

Der Grund für ihr ungebührliches Verhalten waren die Rahmenbedingungen des Verfahrens. So hatte der Vorsitzende Richter der Wehrrechtskammer, Michael Kaut, starke Sicherheitsmaßnahmen angeordnet. Zuhörer unter 18 Jahren war der Zutritt in den Saal verboten, alle anderen mussten sich umfangreichen Kontrollen unterziehen. Zudem hatten sich bewaffnete Polizisten in Zivil unter die Zuschauer gemischt. Das brachte Kaut mehrere Befangenheitsanträge der Verteidigung ein. Selbst bei der Polizei trafen die Vorkehrungen auf Unverständnis. „Völlig überzogen und gar nicht notwendig, aber der Vorsitzende wollte es so“, kommentierte damals ein Polizeibeamter gegenüber der taz.

Auch während des Prozesses ließ Kaut aufgrund seiner Verfahrensführung kaum einen Zweifel daran, dass er Reher, der zuvor vom Amtsgericht Harburg freigeprochen worden war, wegen Dienstflucht verurteilen würde. Als Kaut den Richterspruch von sechs Monaten auf Bewährung verkünden wollte, erhoben sich einige Zuschauer nicht. Er verhängte gegen vier Personen wegen Missachtung des Gerichtes Ordnungsgelder von 500 Mark – ersatzweise zwei Tage Ordnungshaft.

Ute D. verweigerte die Zahlung. Doch während Ord-nungsmaßnahmen in solchen Fällen oft nachträglich wieder aufgehoben werden, blieb die Justiz in ihrem Fall hart. Kai von Appen