■ Ungarn: Abtreibungsreform
Berlin (taz) – Das ungarische Parlament hat am Donnerstag mit großer Mehrheit ein neues Abtreibungsgesetz verabschiedet, nach dem ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten möglich ist, wenn sich die Schwangere in einer „schweren Krisensituation“ befindet. Dies ist aber nicht gleichbedeutend mit der sozialen Indikation, wie dpa irrtümlich meldete. Gemeint sei eine psychische oder physische Krise der Schwangeren, die diese bei einer vom „Staatlichen Dienst zum Schutz der Familie“ durchgeführten Zwangsberatung glaubhaft machen müsse, so Judit Hatfaludi von der feministischen „Kampagne für eine Freie Wahl“ in Budapest. Wenn das Leben der Mutter in Gefahr oder der Fötus schwer geschädigt ist, ist eine Abtreibung auch nach der 18. Woche möglich. Minderjährige brauchen für eine Abtreibung künftig die Zustimmung der Eltern.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen