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Uneins über Drogen

■ Justizminister wissen nicht weiter

Die Justizminister der deutschen Bundesländer haben sich auf ihrer zweitägigen Herbstkonferenz in Hamburg nicht auf eine bundeseinheitliche Richtlinie zum Drogenkonsum geeinigt. Die Höchstgrenze, von der an ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingestellt werden könne, ist weiterhin strittig. Für Schlagzeilen hatte kürzlich das Urteil des Lübecker Landgerichts gesorgt, nach dem der Besitz von bis zu vier Kilo Haschisch nur ein „Vergehen“ aber kein „Verbrechen“ sei. Dieses Urteil war von konservativer Seite scharf kritisiert worden.

Die jeweiligen Gegebenheiten seien sehr unterschiedlich, erklärte der Hamburger Justizsenator Klaus Hardraht: „Die Drogenszene in Hamburg ist anders als die in München, im Ruhrgebiet oder in den neuen Bundesländern“. Eine bundeseinheitliche Richtlinie berge rechtspolitische Probleme, die der Bundesgesetzgeber lösen müsse.

smv/dpa

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