: Undamenhaft
■ Betr.: Blohm/Schöffin, taz v. 9.1.
Einmal neutral gesehen! Nun hat man Frau Blohm (DVU) als Schöffin bei Gerichtsverhandlunegnb für befangen erklärt, wenn ein Ausländer vor Gericht steht. So weit, so gut! Das hat aufgrund ihrer nicht gerade „damenhaften“ REden im Landtag auch seine Richtigkeit. Jedoch, was wäre, wenn ein polnischer Staatsbürger vor GEricht steht und eine Schöffin/Schöffe ist Mitglied der CDU oder der SPD? Die CDU und die SPD genauso wie die DVU (und auch ich) hatten doch gefordert, polnische Asylanten weieder nach HAuse zu schicken, da kein Asylanspruch mehr besteht. Sind diese Schöffen dann nicht auch befangen?
Gut! Weder die SPD noch die CDU und ich haben derartige Worte gebracht wie „Asylantengesindel — braungebrannte Asylhalunken“. Das muß man der Dummheit der „Dame“ zurechnen. ALs Landtagsabgeordnete hätte Frau Blohm eine Berufung als Schöffin ablehnen können — das kann ein Abgeordneter laut Gesetz. Mehr Ehrlichkeit, FRau Blohm! Sie haben mit ihren Reden alle Asylanten über den bewußten Kamm geschoren, auch die Echten. Der ganze Zeitungsrummel bezüglich Frau Blohm als Schöffin nützte nur Herrn Frey, denn jetzt hat „ER“ wieder Fuitter für seine Zeitungen und dnicht zu Unrecht. (War das Absicht?) Hans Altermann, MdBB
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