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Umzug »mit Sicherheit«

■ Regierungsabkommen soll Regierungsumzug regeln

Berlin. Bundessenator Peter Radunski (CDU) ließ gestern im Bundesausschuß des Abgeordnetenhauses keinen Zweifel zu: Der Beschluß des Bundestages vom 20. Juni 1991, den Regierungssitz nach Berlin zu verlegen, werde »mit Sicherheit vollzogen«. Ein Jahr nach der Bonner Entscheidung zog Radunski eine verhalten positive Bilanz. Die Parteien in Bonn stünden heute hinter der Umzugsentscheidung, nur die Bürokratie hänge noch dem »Traum« nach, am Rhein eine »Nebenhauptstadt zu etablieren«. Allen Versuchen in dieser Richtung müsse die Stadt nun widerstehen.

Hoffnung verbreitete auch der Chef der Senatskanzlei, Volker Kähne. Bei Verhandlungen am Mittwoch habe die Bundesregierung sich bereit erklärt, als Ersatz für die 1995 auslaufende Bundeshilfe der Stadt die zusätzlichen Aufwendungen zu erstatten, die sich aus Bau und Betrieb von Regierung und Parlament in Berlin ergeben werden. Die Beziehungen zwischen dem Bund und seiner Hauptstadt sollen nun, so Kähne, per Regierungsabkommen festgelegt werden. Der ursprünglich angestrebte Staatsvertrag scheitere aus rechtlichen Gründen.

Per Beschluß mahnte der Ausschuß die Bonner Abgeordneten, »der Versuchung zu widerstehen«, den Umzugsbeschluß schleichend der »Aushöhlung« preiszugeben. Selbstkritik war auch zu hören. Der Senat und das Berliner Parlament hätten an einigen Stellen wohl »zu wenig getan«, meinte der CDU- Abgeordnete Andreas Apelt. Jürgen Wohlrabe (CDU), der Ausschußvorsitzende, pflichtete dem aus vollstem Herzen zu: »Ein paar schöne Flaschen haben wir hier.« hmt

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