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Umweltverbände stärker

EuGH Klagen gegen große Bauvorhaben leichter

afp | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden in Deutschland gegen große Bauvorhaben gestärkt und erweitert. Der Gerichtshof entsprach mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil weitgehend der Klage der EU-Kommission. Die Bundesregierung muss nun das Verbandsklagerecht zu Umweltverträglichkeitsprüfungen nachbessern und Lücken zugunsten der Verbände schließen. Die Prüfungen sind EU-weit bei Großprojekten vorgeschrieben. In einem Urteil im Streit über das Kohlekraftwerk in Lünen hatte der EuGH bereits 2011 gerügt, dass Umweltverbände die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gerichtlich überprüfen lassen konnten. Darauf wurde das Umweltrecht nachgebessert und ein Klagerecht für anerkannte Umweltverbände geschaffen. Der EuGH forderte nun weitere Reformen. (Az: C-137/14)

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