: Umweltverbände stärker
EuGH Klagen gegen große Bauvorhaben leichter
afp | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden in Deutschland gegen große Bauvorhaben gestärkt und erweitert. Der Gerichtshof entsprach mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil weitgehend der Klage der EU-Kommission. Die Bundesregierung muss nun das Verbandsklagerecht zu Umweltverträglichkeitsprüfungen nachbessern und Lücken zugunsten der Verbände schließen. Die Prüfungen sind EU-weit bei Großprojekten vorgeschrieben. In einem Urteil im Streit über das Kohlekraftwerk in Lünen hatte der EuGH bereits 2011 gerügt, dass Umweltverbände die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gerichtlich überprüfen lassen konnten. Darauf wurde das Umweltrecht nachgebessert und ein Klagerecht für anerkannte Umweltverbände geschaffen. Der EuGH forderte nun weitere Reformen. (Az: C-137/14)
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen