: Umstrittene Grenzen
■ EG einig und uneinig zugleich
Brüssel (dpa/vwd) — An den Außengrenzen der Europäischen Gemeinschaft wird vom 1. Januar 1993 an überall ein einheitliches Zollrecht gelten. Die für den Binnenmarkt zuständigen EG-Minister verständigten sich am Donnerstag in Brüssel auf eine Verordnung, die ab 1993 einheitlich den Warenverkehr mit Drittländern regelt.
Dagegegen ist der Abbau aller Grenzkontrollen in der EG immer noch nicht gesichert. Die Briten reklamierten am Donnerstag in Brüssel erneut für sich das Recht, wegen ihrer Insellage auch nach dem 1. Januar 1993 Personenkontrollen an ihren Grenzen vornehmen zu dürfen. Die portugiesische EG-Ratspräsidentschaft will versuchen, spätestens bis zum nächsten Binnenmarktrat im Juni eine Einigung zu erzielen.
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