Umstrittene Castor-Transporte aus Jülich: Gericht erlaubt mehr Atommüll in Ahauser Zwischenlager
152 Castor-Behälter sollen in Nordrhein-Westfalen umgelagert werden. Dagegen hatten die Zielstadt Ahaus und einer ihrer Bürger geklagt – ohne Erfolg.
Damit wurden die Klagen der Stadt Ahaus und eines dort wohnenden Bürgers gegen eine Aufbewahrungsgenehmigung abgewiesen. Bei dem juristischen Streit geht es um die Einlagerung von knapp 290.000 abgebrannten kugelförmigen Brennelementen aus dem stillgelegten Versuchsreaktor im rheinischen Jülich.
Der 21. Senat des OVG erklärte, die Genehmigungsbehörde – das damals zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) – habe ein Gutachten des TÜV Nord zur Einlagerung der radioaktiven Brennelemente im Zwischenlager Ahaus eingeholt. Im Weiteren habe die Behörde auf der Grundlage entsprechender Messungen ermittelt, welche Radioaktivität freigesetzt werden kann, wenn ein Lagerbehälter etwa aufgrund eines Flugzeugabsturzes auf das Lager undicht wird.
Die gegebenenfalls die Bevölkerung treffende radioaktive Strahlung überschreite den von der Genehmigungsbehörde herangezogenen Grenzwert nicht, betonte der Senat. Die Lagerkonstruktion als solche sei zudem „bestandskräftig genehmigt“. Etwaige Anschläge auf das Lager mittels Drohnen habe die Genehmigungsbehörde „zutreffend berücksichtigt“, hieß es.
Revision nicht zugelassen
2016 hatte das BfS die Genehmigung für die Einlagerung erteilt. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Der Präsident des mittlerweile zuständigen Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Christian Kühn, begrüßte die Entscheidung. „Das heutige Urteil bestätigt, dass das BASE als Genehmigungsbehörde intensiv Sorge trägt für die sichere Zwischenlagerung von Atomabfällen“, sagte er. „Die Bewertung der Sicherheit und Sicherung des Zwischenlagers entspricht den hohen Anforderungen des Atomgesetzes.“
Das Zwischenlager in Ahaus wurde in den 1980er Jahren errichtet. Dort lagern bereits 329 Castoren mit hochradioaktiven Abfällen – die Genehmigung dafür endet nach Angaben der Stadt 2036. Die Betriebserlaubnis des Jülicher Lagers war bereits 2013 ausgelaufen. Mangels Alternativen lagern die radioaktiven Kugeln dort noch immer in 152 Castor-Behältern. Die abgebrannten Brennelemente sollen über die Straße von Jülich nach Ahaus transportiert werden.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Kanzler Olaf Scholz über Bundestagswahl
„Es darf keine Mehrheit von Union und AfD geben“
Weltpolitik in Zeiten von Donald Trump
Schlechte Deals zu machen will gelernt sein
Einführung einer Milliardärssteuer
Lobbyarbeit gegen Steuergerechtigkeit
Wahlarena und TV-Quadrell
Sind Bürger die besseren Journalisten?
Werben um Wechselwähler*innen
Grüne entdecken Gefahr von Links
Emotionen und politische Realität
Raus aus dem postfaktischen Regieren!