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Überwachung in HamburgKlage gegen Spitzeleinsatz

Eine Betroffene des Einsatzes der verdeckten Ermittlerin Maria B. in Hamburg hat Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Polizistin war von 2009 bis 2012 undercover in der linken Szene unterwegs. Dabei pflegte sie eine vermeintlich enge Freundschaft zu der Klägerin – inklusive gemeinsamer Kneipenabende und Übernachtungen in der Wohnung der Überwachten. Die AnwältInnen sehen Grundrechte verletzt, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz der Privatsphäre und die Unverletzlichkeit der Wohnung. (taz)

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