Überwachung auf Demos: Senat forciert Vermummung

Rot-Schwarz will der Polizei das uneingeschränkte Filmen von Demos ermöglichen. Die Opposition kritisiert das als Eingriff in die Versammlungsfreiheit.

So stellt also sich der Demonstrant die spähbegierige Polizei vor. Bild: reuters

Die Polizei soll in Berlin schon bald Demonstrationen filmen dürfen, ohne dass es hierfür einen konkreten Anlass gibt. Kritik an einem entsprechenden Gesetzentwurf von Innensenator Frank Henkel (CDU) kommt von den Oppositionsfraktionen im Abgeordnetenhaus. Sie denken im Gegenzug über Lockerungen des Vermummungsverbots nach. „Wir wollen ein liberaleres Versammlungsrecht und nicht, wie der Senat, mehr Überwachung“, sagte der Grünen-Innenpolitiker Benedikt Lux der taz.

Am Mittwoch soll der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses über den Gesetzentwurf beraten. Der erlaubt der Polizei, Versammlungen und Aufzüge per Kamera aufzunehmen, um den eigenen Einsatz zu koordinieren. Dies war zwar schon in der Vergangenheit wiederholt geschehen, im vergangenen Jahr aber kassierte die Polizei dafür eine Rüge des Verwaltungsgerichts. Unter anderem seien Aufnahmen der „Freiheit statt Angst“-Demonstrationen 2009 und 2010 ohne rechtliche Grundlage erfolgt.

Solch eine Grundlage wollen SPD und CDU nun schaffen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. „Ich kann die Bedenken nachvollziehen“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Kleineidam, zur Kritik, die auch von außerparlamentarischen Gruppen wie der Humanistischen Union und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein kommt. Da das Gesetz aber die Speicherung der Aufnahmen ausdrücklich verbiete, sei es unproblematisch. „Die Einsatzleitung der Polizei hat durch dieses Instrument einen guten Überblick, was vor Ort passiert“, begründete Kleineidam die Notwendigkeit der Regelung.

Dem widersprach der Grüne Lux: „Die Polizei kann sich per Funk mit ihren mobilen Beamten auf Motorrädern und Fahrrädern verständigen, das muss reichen.“ Andernfalls sei nicht ausgeschlossen, dass die Polizei mit ihren Kameras Personen individuell identifiziert. Das aber darf sie nicht, außer, es besteht ein konkreter Anlass, etwa Gewalttaten in der Versammlung.

Es sei zu beobachten, dass immer mehr Teilnehmer von Demonstrationen zu Verkleidung oder Vermummung griffen, um nicht grundlos von der Polizei gefilmt zu werden, sagte Lux. Deshalb sei es überlegenswert, das Vermummungsverbot zu lockern. „Derzeit hat die Polizei keine Wahl und muss bei Vermummungen eingreifen.“ Eine Kann-Regelung sei aber viel flexibler. „Dann kann die Polizei konkret auf gewalttätige Vermummte reagieren, anstatt alle immer unter Generalverdacht zu stellen.“

Zustimmung kam von Pirat Oliver Höfinghoff: „Das wäre ein sinnvoller Weg, um die Sorgen der Leute ernst zu nehmen.“ Der rot-schwarze Gesetzentwurf sei ein massiver Eingriff in die Versammlungsfreiheit, der Menschen davon abhalten könne, zu Demonstrationen zu gehen. Innensenator Henkel wolle das Gesetz noch schnell vor dem anstehenden 1. Mai durchdrücken, obwohl wesentliche Passagen einer fachlichen wie juristischen Überprüfung bedürften. So ist im Gesetztext die Rede davon, dass die Polizei filmen dürfe, „wenn dies wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung oder des Aufzugs im Einzelfall zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes erforderlich ist“. Höfinghoff kritisierte, dass die „Begriffe ’Größe‘ und ’Unübersichtlichkeit‘ geradezu einladen, das Recht sehr weit auszudehnen“.

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