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■ PatientenaktenÜberprüfung Rechtens

Karlsruhe (AFP) – Landesrechnungshöfe dürfen stichprobenartig Patientenakten von Landeskrankenhäusern auf eine korrekte Abrechnung hin überprüfen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Das BVG begründete sein Urteil damit, daß die Prüfungen nur anonymisierte Daten enthielten. (AZ: 1 BvR 1226/89)

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