Übernahme: VW- und Porsche-Betriebsräte zanken
Wegen der Mitbestimmung bei der neuen Porsche Holding ist zwischen den Arbeitnehmervertretern ein handfester Krach ausgebrochen.
BERLIN taz Die erwartete Übernahme der VW-Aktienmehrheit durch Porsche wird zum Präzedenzfall für die Mitbestimmung in den neuen Europäischen Aktiengesellschaften - und sie sorgt für heftigen Streit innerhalb der IG Metall: Deren Vorstand unterstützt nämlich den VW-Betriebsrat, der gegen eine Mitbestimmungsvereinbarung von Porsche-Vorstand und Porsche-Betriebsrat klagt. Sie wurde für die neue Porsche Holding ausgehandelt.
Bei VW steht ein Mitbestimmungssystem auf dem Spiel, das über einen Weltbetriebsrat die VW-Arbeitnehmer aller Standorte beteiligt. Und es geht um die Interessen des deutschen VW-Personals, gegen deren Vertreter in Europas größten Autokonzern bislang kaum etwas lief.
Die Kritik an den Mitbestimmungsregeln, die künftig bei der neuen Holding "Porsche Automobil SE" gelten sollen, fasst VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh so zusammen: "Dass 324.000 VW-Mitarbeiter genauso viel zählen wie 12.000 Porsche-Mitarbeiter - ist das Demokratie?" Denn laut Osterloh sieht der von Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und dem Betriebsratsvorsitzenden Uwe Hück ausgehandelte Vertrag eine gleichstarke Vertretung von VW- und Porsche-Arbeitnehmern im Betriebsrat und auch im Aufsichtsrat der künftigen VW-Muttergesellschaft vor. Demnach soll jeder der künftigen Teilkonzerne 20 Arbeitnehmervertreter in den Konzernbetriebsrat der Porsche Holding europäischen Rechts entsenden.
Bislang hat die Holding nur die Porsche AG als Teilkonzern und einen 20-köpfigen Betriebsrat. Im Herbst wird Porsche voraussichtlich den Anteil an VW von derzeit 31 Prozent auf mehr als 50 Prozent aufstocken. Danach soll der gesamte VW-Konzern als zweiter Teilkonzern in die Porsche Automobil SE eingliedert werden. Die 342.000 VW-Mitarbeiter hätten in den Betriebsrat der Holding weiter 20 Arbeitnehmervertreter zu entsenden. Im 12-köpfigen Aufsichtsrat der Holding würden jeweils drei Vertreter der VW- und der 12.000 Porsche-Mitarbeiter mitbestimmen dürfen. Osterloh hält Porsche-Betriebsratschef Hück vor, bei den Verhandlungen die Interessen der VW-Belegschaft nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Huck weist die Vorwürfe zurück.
Doch der VW-Betriebsrat reichte nun eine Klage beim Arbeitsgericht Stuttgart gegen die Mitbestimmungsvereinbarung ein und beantragte eine einstweilige Anordnung. Diese soll eine Eintragung der Porsche Automobil SE im Handelsregister unterbinden. Denn die Vereinbarung würde erst nach zehn Jahren gekündigt werden können - und würde jeweils einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Arbeitnehmervertreter der Teilkonzerne bedürfen. Gegen die offenbar erwartete Klage hat Porsche eine Schutzschrift bei dem Arbeitsgericht eingereicht.
Der VW-Betriebsrat will gemeinsam mit der IG Metall die Klage durch alle Instanzen treiben. Osterloh kündigte bereits an, bei der Übernahme der VW-Mehrheit durch Porsche eine zweite Klage nachzuschieben, falls die erste scheitern sollte.
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