Überlastete Behörde in Bremen: Warten aufs Wohngeld

Der Stapel unbearbeiteter Anträge auf Wohngeld beim Bausenator wird kleiner – aber immer noch warten Menschen seit über einem halben Jahr auf Geld.

Ein Formular für einen Antrag auf Wohngeld.

In Bremen warten viele Menschen sechs Monate und länger auf ihren Bescheid Foto: Bodo Marks / dpa

BREMEN taz | Die Zahl derjenigen, die viele Monate auf ihren Wohngeld-Bescheid warten müssen, nimmt ab. Stapelten sich zum ersten März noch 2.434 seit über drei Monaten unbearbeitete Anträge in der Wohngeldstelle, waren es zum 1. August nur noch 1.475. Ein Rückgang um 33 Prozent. Doch als Erfolgsmeldung möchte er das nicht lesen, sagt Arne Sünnemann, Leiter der Abteilung Stadtentwicklung beim Bausenator und damit auch Chef der Wohngeldstelle. Dafür gebe es immer noch zu viele Menschen, die zu lange warten müssten. „Das ist ein echtes Problem.“

Was es bedeutet, wenn jemand ein halbes Jahr und länger kein Wohngeld ausbezahlt bekommt, weiß Tobias Helfst. Er arbeitet als Berater beim Bremer Erwerbslosenverband in Gröpelingen. Seit zwei, drei Jahren sei das Thema Wohngeld „ein Dauerbrenner“ in der Beratung. Betroffen seien vor allem Rentner*innen und Geringverdiener*innen. Er kennt Leute, die einen Antrag gestellt haben – und zwei Jahre später ihren Bescheid bekamen, dass ihnen Geld zusteht. „Viele leihen sich etwas, um die Zeit zu überbrücken“, sagt Helfst. „Ich kenne aber auch manche, vor allem Ältere, die hungern.“ Er ist deshalb dazu übergegangen, der Wohngeldstelle mit einer Untätigkeitsklage zu drohen. Zwei, drei Mal im Monat mache er dies, „das klappt immer“.

Auch Melanie Mikoleit, Sozialberaterin bei der Solidarischen Hilfe in der Neustadt, hat diese Erfahrung gemacht. Zu ihr kam gerade eine Alleinerziehende, die seit elf Monaten auf ihren Bescheid wartete – und dann auf ihren Rat mit der Klage drohte, die nach sechs Monaten Wartezeit möglich ist. „Am nächsten Tag hatte sie den positiven Bescheid.“

Die Frau hatte in den elf Monaten Geld vom Jobcenter bekommen, weil sie so wenig verdiente, dass sie einen Anspruch auf aufstockende Leistungen hatte. Allerdings, sagt Mikoleit, sei das Wohngeld wie in ihrem Fall fast immer höher als das, was das Jobcenter auszahlen darf. Entscheidend sei aber meistens gar nicht das Geld, sagt sie. „Viele sind einfach froh, wenn sie nicht mehr ins Jobcenter müssen, weil sie dort schlechte Erfahrungen gemacht haben.“

Arne Sünnemann, Leiter der Wohngeldstelle

„Wir sind erst am Ziel, wenn niemand mehr so lange warten muss.“

Und dann gebe es diejenigen, deren Rente oder Einkommen etwas zu hoch ist, um einen Anspruch auf Sozialleistungen nach Hartz IV zu haben – die aber dennoch so arm sind, dass ihnen Wohngeld zusteht, nicht selten mehrköpfige Familien. „Wir fragen uns ganz oft, wovon die leben, wenn das Wohngeld nicht kommt“, sagt eine Kollegin von Melanie Mikoleit aus Bremen Nord.

Dabei wissen die Sozialberater*innen, dass die Mitarbeiter*innen der Wohngeldstelle keine Schuld trifft. Wie viele Bremer Behörden war die Abteilung zu lange zu schlecht besetzt und hatte – auch als Folge dieses Umstands – mit einem hohen Krankenstand zu kämpfen. Der habe sich immerhin halbiert, sagt ihr Chef, Arne Sünnemann. Und: „Wir sind auf dem richtigen Weg, aber am Ziel erst, wenn niemand mehr so lange warten muss.“

Erst im Mai hatte der Senat einen Maßnahmenplan vorgelegt, um die Wartezeiten zu verkürzen. Dazu zählte eine Umstellung des Bearbeitungssystems, Samstagsarbeit und eine deutliche Personalaufstockung. Zum 1. August hätten zehn neue Mitarbeiter*innen angefangen, deren Einarbeitung allerdings noch Zeit in Anspruch nehmen werde, sagt Sünnemann.

Wohngeld können nicht nur Mieter*innen, sondern auch Eigentümer*innen beantragen. Wie viel Geld ausgezahlt wird, hängt von der Haushaltsgröße, der Miethöhe, dem Einkommen und dem Wohnort ab. Eine vierköpfige Familie kann in Bremen maximal 730 Euro bekommen.

Ab kommendem Jahr rechnet die Wohngeldstelle mit einer erneuten Zunahme von Anträgen, weil eine Reform des Bundesgesetzes in Kraft tritt, die den Kreis der Anspruchsberechtigten vergrößern wird.

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