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■ ÜberhangmandatGrüne Klage

Bonn (dpa) – Bündnis 90/ Die Grünen haben gestern beim Bundesverfassungsgericht ihre Klage wegen der 16 Bundestags-Überhangmandate eingereicht. Vorstandssprecher Ludger Volmer verwies darauf, daß die Vergabe der Überhangmandate – zwölf für die CDU, vier für die SPD – dazu geführt habe, daß für ein Mandat der CDU 65.941 Stimmen, für eines der Grünen aber 69.859 Stimmen erforderlich waren. Diese Ungerechtigkeit müsse durch die Vergabe von Ausgleichsmandaten beseitigt werden.

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