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Überbrückungsbeihilfe als Darlehen

Kassel (ap) — Arbeitslose, die nach einer Stellenvermittlung keine Arbeitslosenhilfe mehr bekommen, können vom Arbeitsamt eine Überbrückungshilfe zum Lebensunterhalt erhalten, wenn die erste Lohnzahlung erst später erfolgt. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel jetzt entschieden. Danach ist die Überbrückungsbeihilfe im allgemeinen als Darlehen zu gewähren, das in Raten zurückzuzahlen ist. Zur Begründung erklärte das Gericht, es handele sich hier nicht um den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen, sondern um eine Vorausleistung auf erst später fällig werdendes Arbeitsentgelt. Die Beihilfe sei deswegen nur in besonderen Härtefällen als Zuschuß zu gewähren.(AZ: Bundessozialgericht 11 RAr 83/89)

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