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■ ÜBERGRIFFESchönes Urteil

Frankfurt (ap) — Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einer 66 Jahre alten Frau am Donnerstag 2.000 Mark Schmerzensgeld zugesprochen, weil sie ohne ausreichende Rechtsgrundlage und in Handfesseln zur psychiatrischen Untersuchung ins Gesundheitsamt gebracht worden war. Zahlen muß die Stadt Frankfurt, in deren Auftrag sie aus ihrer Wohnung geholt worden war. Wie das Gericht als Berufungsinstanz erkannte, lag im Fall der Klägerin konkret keine Selbstmordgefahr vor, die eine Zwangsvorführung zum Psychiater hätte rechtfertigen können. Ebenso rechtswidrig sei auch das Anlegen von Handfesseln gewesen (Az.: OLG FFM 1 U 35/90).

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