Udo Pastörs wegen Volksverhetzung verurteilt: "Judenrepublik" und "Samenkanonen"
Udo Pastörs, Fraktionsvorsitzender der NPD im Schweriner Landtag, ist zu 6000 Euro Geldstrafe und 10 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Pastörs hatte gegen Juden und Migranten gehetzt.
SAARBRÜCKEN taz | Unter starken Sicherheitsvorkehrungen betrat Udo Pastörs den Gerichtssaal, der NPDler war mit dem Flugzeug nach Saarbrücken angereist. Am Donnerstagmorgen hat vor dem Amtsgericht Saarbrücken das Verfahren gegen den NPD-Fraktionsvorsitzenden aus Mecklenburg-Vorpommern begonnen. Zuvor hatte der mecklenburg-vorpommersche Landtag Pastörs' Immunität aufgehoben.
Am späten Nachmittag fiel das Urteil. Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte den NPD-Fraktionsvorsitzenden aus Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung, sowie einer Geldstrafe von 6.000 Euro.
Das Gericht blieb mit dem verhängten Strafmaß knapp unter der Forderung von Staatsanwalt Bernd Reimers, der eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und eine Geldstrafe von 6.000 Euro gefordert hatte. Reimers hatte zuvor ausgeführt, dass Pastörs am Aschermittwoch 2009 bei einer NPD-Veranstaltung in Saarbrücken-Schafbrücke in einer Rede "Menschen jüdischen Glaubens bzw. türkischer Herkunft böswillig verächtlich gemacht und zum Hass gegen diese aufgestachelt zu haben".
Im Saal 3 des Saarbrücker Amtsgerichts hatte Pastörs sich noch auf die Meinungsfreiheit berufen wollen. Die Vorsitzende Richterin Susanne Biehl begründete den Urteilsspruch aber damit, dass Pastörs in seiner Rede nationalsozialistisches Wortgut benutzt habe. "Meinungsfreiheit ist nicht schrankenlos", betonte Biehl. Wenn die Menschenwürde verletzt werde, seien der Meinungsfreiheit Grenzen gesetzt.
Von Schuldbewusstsein war bei Pastörs, der seit 2006 im Schweriner Landtag sitzt, nichts zu merken. Er verwies nicht nur auf die Meinungsfreiheit, sondern führte auch an, dass an diesem Tag doch deftige Worte sonst in Reden gängig wären.
Bürgerlich und bieder auf den Straßen von Lübtheen
Im Alltag, auf den Straßen in Lübtheen, wo der 57-Jährige lebt, tritt er meist bürgerlich und bieder auf. Will sich als "moderater Nationalist" gerieren, der sich "um seine Wähler" kümmere.
In einer geschlossenen Veranstaltung, unter den Seinigen, lässt Pastörs die Biedermann-Maske gern mal fallen – und das führte zu der Anklage, wegen der er sich jetzt in Saarbrücken vor Gericht verantworten muss. An jenem 25. Februar schien Pastörs verdrängt zu haben, dass Fernsehkameras liefen.
Pastörs: "... türkische Männer mit ihren Samenkanonen"
Er wetterte an jenem Aschermittwoch gegen die "Judenrepublik" und "türkische Männer mit ihren Samenkanonen". Vor laufenden Kameras meinte er auch, dass gegen Ausländer "mit Wort und wenn nötig auch mit der Hand" vorgegangen werden müsste.
Nachdem NDR und taz am 5. März vergangenen Jahres bei der NPD und den Behörden nachgefragt hatten, schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein. Der ehemalige Präsident des niedersächsischen Landesamts für Verfassungsschutz, Günther Heiß, meinte damals zu der 60-Minuten-Rede, sie sei reine "menschenverachtende, gewalttätige und bösartige Propaganda".
Die Staatsanwaltschaft betont, das die Rede noch von weiteren antisemitischen und ausländerfeindlichen Äußerungen und auch historischen Verdrehungen und Geschmacklosigkeiten geprägt gewesen. Jene Aussagen hätten allerdings "keine strafrechtliche Relevanz".
Jetzt also zehn Monate auf Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 6.000 Euro für Pastörs. Nach der Urteilsverkündung kündigte Pastörs Anwalt Clemens sogleich Revision an. Er denke, ganz wie sein Mandant, dass die Redeinhalte in "vollen Umgang vom Recht auf Meinungsfreiheit" gedeckt seien.
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