■ USA: Wiedergutmachung
Washington (AP) – In seinem Kampf um Wiedergutmachungszahlungen der Bundesrepublik Deutschland hat der US-amerikanische ehemalige KZ-Häftling Hugo Princz einen neuen Rückschlag erlitten. Der Oberste Gerichtshof in Washington wies ohne Begründung seinen Antrag ab, die Zuständigkeit von US-Gerichten für eine Klage gegen die Bundesrepublik festzustellen. Princz war 1942 in ein Konzentrationslager verschleppt worden.
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