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USA: Todeskandidat ohne Verteidiger

Washington (epd) – Todeshäftlinge haben nach einem einstimmigen Urteil des obersten US-Gerichts bei Berufungsverfahren in höherer Instanz kein Anrecht auf einen Verteidiger. Die Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde des mittellosen und geistig behinderten Todeshäftlings Exzavious Lee Gibson zurück. Er beklagte, dass er 1996 bei einer Berufungsanhörung verloren habe, weil er ohne Anwalt auskommen musste.

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