US-Urteil gegen Tauschbörsennutzer: 675.000 Dollar für 30 Songs
Joel Tenenbaum wurde wegen illegalem Filesharing zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Er hatte sich Aerosmith und Greenday über Kazaa runtergeladen. Nun soll für ihn gespendet werden.
BERLIN taz | Joel Tenenbaums Liebe zu Hardrock und Postpunk kommt ihm teuer zu stehen. Der 25-jährige Student ist am Freitag wegen illegalem Filesharing zu einer Strafe in Höhe von 675.000 US-Dollar (470.000 Euro) verurteilt worden. Die Summe muss der Student zahlen, weil er unerlaubt Musik über die Peer-to-Peer-Tauschbörse Kazaa heruntergeladen hatte.
Zu Beginn des Prozesses hatte Tenenbaum die Straftat noch geleugnet, im Verlauf der Befragung musste er jedoch eingeräumen, 30 Songs von Gruppen wie Incubus, Aerosmith und Greenday kostenlos über Kazaa bezogen zu haben.
Das Strafmaß liegt im Rahmen dessen, was die US-Rechtsprechung für Copyright-Verletzungen vorsieht. Es muss sich nicht am tatsächlich entstandenen Schaden orientieren. Im schlimmsten Fall hätte dem Verurteilten eine Summe von 4,5 Millionen US-Dollar gedroht. Auch wenn er im Vergleich dazu noch glimpflich davon kommt, droht Tenenbaum jetzt die private Insolvenz.
Harvard-Professor Charles Nesson, der als Verteidiger Tenenbaums auftrat, hatte versucht, die Tatsache, dass die Geldbuße im Vergleich zum Handelspreis der Songs unverhältnismäßig hoch ausfällt, als zentrale Argumentation gegen eine Verurteilung Tenenbaums aufzubauen. Nach der Urteilsverkündung plant er nun, in die nächste Instanz zu gehen.
Schon seit Prozessauftakt hatte der Anwalt durch zahlreiche Anträge von sich Reden gemacht. So hatte er beispielsweise die Liveübertragung des Prozesses im Internet gefordert, was ihm das Gericht allerdings verwehrte.
Auch von Seiten der Internetcommunity hatte der Angeklagte Unterstützung erhalten: Seine Mitstudenten hatten eigens für den Prozess die Internetseite joelfightsback.com eingerichtet. Auf ihr haben sie nach der Urteilsverkündung zu Spenden aufgerufen, um Tenenbaums Geldstrafe begleichen zu können.
Erst vor wenigen Wochen hatte in Minnesota das erste Verfahren gegen eine Nutzern von Peer-to-Peer-Tauschbörsen stattgefunden. Jammie Thomas-Rasset wurde wegen Urheberrechtsverletzung in 24 Fällen zu einer Strafe von 1,9 Millionen US-Dollar (1,3 Millionen Euro) verurteilt.
Für die klagenden Plattenfirmen stellen die Vefahren erst den Auftakt einer Prozesswelle dar: sie wollen weitere 18.000 Filesharing-Fälle vor Gericht bringen. ZS
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!