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US-Gericht prüft Todesurteil

WASHINGTON epd ■ Das Oberste Gericht in den USA will sich mit der umstrittenen Todesstrafe für geistig behinderte Straftäter befassen. Die Richter wollen jetzt prüfen, ob die verfassungsgemäßen Rechte des in Texas wegen Mordes einsitzenden Todeshäftlings Johnny Paul Penry beim Prozess verletzt worden sind. Nach Ansicht der Verteidiger sind die Geschworenen nicht ausreichend über Penrys Behinderung, der das Denkvermögen eines sechs- bis siebenjährigen Kindes haben soll, informiert worden. Am 16. November hatte das Gericht Penrys Hinrichtung wenige Stunden vor dem geplanten Termin aufgeschoben. Menschenrechtler erklärten, das Urteil könne „Signalwirkung“ haben. In 25 US-Bundesstaaten dürfen geistig Behinderte hingerichtet werden. Seit 1976 wurden laut dem Todesstrafen-Informationszentrum etwa 35 geistig Behinderte in den USA exekutiert.

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