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■ URTEILBildungsurlaub eingeschränkt

Kassel (ap) — Arbeitgeber sind bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Bildungsurlaubs durch die Arbeitnehmer nur dann zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn die von den Arbeitnehmern besuchten Bildungsveranstaltungen für jedermann zugänglich sind. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 8 AZR 654/88).

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