■ URTEIL AUS KARLSRUHE: „Soldaten sind potentielle Mörder“
Berlin (taz) — Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde von zwei Bundeswehroffizieren stattgegeben, die wegen ihrer Ansicht „alle Soldaten sind potentielle Mörder“ mit Degradierung beziehungsweise Beförderungsverbot bestraft worden waren. Die Karlsruher Richter hoben die Verurteilung mit der Begründung auf, der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichtes habe die Äußerungen beider Offiziere überinterpretiert. Damit habe er gegen die Meinungsfreiheit verstoßen. Gegen die Offiziere sei der ungerechtfertigte Vorwurf erhoben worden, sie hätten ihre Kameraden als „gewissenlose Killer“ diffamiert. SEITE 4
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