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■ STREIT UM FLÜCHTLINGEUNO verurteilt Schäubles Asylpläne

Berlin (taz) — CDU und CSU ernteten gestern deutliche Kritik vom UNO-Flüchtlingskommissariat: Die vorgeschlagene pauschale Abweisung von Menschen aus bestimmten Ländern widerspräche der Genfer Flüchtlingskonvention. Eine Liste von angeblichen „Nichtverfolgerstaaten“, deren Bürgern ohne individuelle Prüfung das Recht auf Asyl verwehrt werde, käme einem „geographischen Vorbehalt“ gleich. Der Bonner Vertreter des UNO-Flüchtlingskommissars, Walter Koisser, bedauerte, daß in Deutschland inzwischen offenbar der Eindruck herrsche, „die Qualität eines Asylverfahrens sei ausschließlich daran zu messen, wie rasch Abschiebungen vollzogen werden können“. Bei den Beratungen der Justiz- und Innenminister in Bonn platzte gestern der sowieso schon bröckelige Asyl- Kompromiß: Die Minister Bayerns, Baden-Württembergs und Mecklenburg-Vorpommerns wollten unbedingt doch noch die Änderung des Artikel 16 durch einen Anhang vorprogrammieren. Da mochten aber die SPD-regierten Länder nach wie vor nicht mitziehen. SEITEN 2 UND 5