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UNO erlaubt Kampfeinsatz vor SomaliaMilitärs auf Piratenjagd

Legalisierung einer Praxis: Die UNO erlaubt Kampfeinsätze in Somalias Hoheitsgewässern. Bisher ging die deutsche Marine dort ohne Erlaubnis gegen Seeräuber vor.

Somalische Piraten geben Geiseln frei, im April 2008. Bild: dpa

GENF taz Der UNO-Sicherheitsrat hat die Mitgliedsstaaten der Weltorganisation zum Einsatz militärischer Gewalt gegen Piraten innerhalb der Zwölfmeilenzone vor der Küste Somalias ermächtigt. Laut der in der Nacht zum Montag einstimmig beschlossenen Resolution 1816 des Rates dürfen "die Länder, die mit der somalischen Übergangsregierung kooperieren, ab sofort für einen Zeitraum von sechs Monaten in die Hoheitsgewässer des ostafrikanischen Landes einfahren und dort alle erforderlichen Mittel zur Unterdrückung von Piraterie und bewaffneten Überfällen auf See" ergreifen.

Dabei seien die Bestimmungen der Seerechtskonvention der UNO von 1982 zu beachten. Diese Konvention regelt den Einsatz militärischer Mittel bei der Bekämpfung von Piraterie auf hoher See außerhalb der Hoheitsgewässer von Anrainerstaaten. Die Resolution wurde vom Sicherheitsrat nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der somalischen Übergangsregierung beschlossen. Wegen der zunehmenden Piratenüberfälle auf Handelsschiffe, auf Schiffe mit Hilfslieferungen des Welternährungsprogramms sowie unter Verweis auf den Bürgerkrieg in Somalia hatte die Übergangsregierung die UNO in den vergangenen Monaten mehrfach um Unterstützung ersucht. Somalia hat keine eigene Marine und nur eine sehr kleine, kaum handlungsfähige Luftwaffe.

Die Ermächtigung des Sicherheitsrates gilt ausdrücklich nur für die konkrete Situation vor der somalischen Küste. Vor allem die Botschafter der vier Ratsmitglieder Indonesien, Vietnam, Südafrika und China hatten in der Debatte über den Resolutionstext sowie in Stellungnahmen nach der Verabschiedung betont, damit werde "kein internationales Gewohnheitsrecht geschaffen für die Bekämpfung von Piraterie und bewaffneten Überfällen auf See".

Der Sicherheitsrat rief die Staaten, "deren Kriegsschiffe und Luftstreitkräfte in den Gewässern und im Luftraum außerhalb der somalischen Hoheitsgewässer operieren", dazu auf, "wachsam gegenüber Piraten zu sein und Überfälle zu verhindern". Im Einsatz in diesen Gewässern sind seit Ende 2001 vor allem US-amerikanische Kriegsschiffe und Luftstreitkräfte im Rahmen der - von der UNO nicht mandatierten - "Operation Enduring Freedom" zur Terroristenbekämpfung. An dieser Operation beteiligt ist die deutsche Bundesmarine, derzeit mit der Fregatte "Emden". Das bisherige, erstmals Mitte November 2001 erteilte Mandat des Bundestages für diese Mission der Bundesmarine in den Seegewässern um Nordostafrika lässt ihren Einsatz gegen Piraten nicht zu.

Allerdings gab es bereits im ersten halben Jahr des Einsatzes nachweislich mindestens vier Zwischenfälle, bei denen deutsche Marinesoldaten unter Verstoß gegen dieses Bundestagsmandat Piratenboote enterten. Diese Zwischenfälle wurden in der Berichten der Bundesregierung an das Parlament verschwiegen. Im April dieses Jahres beteiligten sich die Fregatte "Emden" und ein Hubschrauber der Bundesmarine an der Vertreibung von Piraten, die versucht hatten, einen japanischen Öltanker abzudrängen.

In klarem Verstoß nicht nur gegen das Bundestagsmandat, sondern auch gegen Grundgesetz und Völkerrecht gab die Bundesmarine Kriegsschiffen der Vereinigten Staaten und Großbritanniens, die Soldaten für den völkerrechtswidrigen Krieg gegen Irak und die anhaltende Besetzung des Landes transportierten, aktiven Geleitschutz. Und das zumindest in 26 erwiesenen Fällen vor, während und nach der heißen Kriegsphase vom 20. März bis zum 1. Mai 2003.

Im Herbst 2006 scheiterte Verteidigungsminister Franz Josef Jung mit dem Versuch, das Mandat der Bundesmarine vom Bundestag erweitern zu lassen, künftig auch in den Territorialgewässern der Anrainerstaaten selbstständig zu operieren.

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