: UKE-Skandal und das bürokratisch Ungewisse
■ Patientenanwalt: Wissenschaftsbehörde verschleppt Entschädigungen
Der Anwalt der durch überhöhte Strahlentherapien am Hamburger Universitätskrankenhaus Eppen-dorf (UKE) geschädigten Patienten wirft dem Senat vor, sein Versprechen für eine schnelle Ersthilfe nicht eingehalten zu haben. Nach der anfänglichen, unbürokratischen Hilfe bei strahlengeschädigten Darmkrebspatienten, so Patientenanwalt Wilhelm Funke gestern, „verweigert die Wissenschaftsbehörde bis heute den anderen strahlengeschädigten Patienten, die wegen systematischer Überdosierung ebenfalls schwere Strahlenschäden erlitten haben, die Anerkennung als Serienschäden“. Funke vertritt 250 Strahlengeschädigte.
Im August vorigen Jahres wurde bekannt, daß mehr als 150 Krebs-Patienten zwischen 1986 und 1990 am UKE eine stark überhöhte Strahlendosis erhalten hatten und über schwerste Nachfolgeschäden klagten. Daraufhin wurde der damalige Chef-Radiologie, Prof. Klaus Henning Hübener, vom Dienst suspendiert. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung.
Ungeachtet mehrerer Gutachtens, die allesamt eine zu hohe Dosierung konstatierten, wurden nach Angaben Funkes erst 32 Patienten von der Behörde als strahlengeschädigt anerkannt. Sie erhielten Abschlagszahlungen als Ersthilfe in Höhe von 1,735 Millionen Mark. Für alle weiteren Fälle werde jegliche Abschlagszahlung und unbürokratische Hilfe verweigert. Funke: „So kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Aufarbeitung der Fälle ins bürokratisch Ungewisse gelenkt werden soll“.
Wissenschaftssenator Leonard Hajen sieht das alles ganz anders: „Selbstverständlich wurde den Opfern schnell und unbürokratisch geholfen – und wird es weiter“. Serienschäden und damit die Möglichkeit einer Reihenentschädigung seien von den Gutachtern bisher „nur“ für die Enddarmkrebs-Patienten festgestellt worden. Bei Prostata-Patienten wurde „in 13 bis 14 Fällen“ eine überhöhte Strahlendosis festgestellt. „Selbstverständlich erhalten diese Patienten eine Entschädigung“, so Hajen. In weiteren sieben Fällen werde am kommenden Dienstag über eine Abschlagszahlung entschieden. smv / lno
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