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■ Berliner TelegrammTunnelgangster: Anwälte fordern niedrigere Strafen

Im Prozeß gegen die Tunnelgangster haben gestern die Verteidiger mit beantragten Strafen von siebeneinhalb bis maximal zehn Jahre deutlich unter der Forderung der Ankläger gelegen. Wegen des Raubüberfalls mit Geiselnahme auf eine Zehlendorfer Commerzbank im Juni 1995 hat der Staatsanwalt Hartmut Schneider für die fünf Angeklagten acht bis 14 Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hob hervor, daß die 16 Geiseln in der Gewalt der bewaffneten Täter nicht als „menschliche Schutzschilder“ benutzt worden seien. Von vornherein sei geplant gewesen, die Bank nachts mit der Millionenbeute durch den selbstgegrabenen Tunnel zu verlassen, um ein Ende mit Schrecken zu vermeiden. dpa

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