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Tumulte bei Schönfließ-UrteilsspruchPolizist zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein Berliner Polizist ist wegen der tödlichen Schüsse auf einen Kleinkriminellen im brandenburgischen Schönfließ zu zwei Jahren auf Bewährung wegen Totschlag verurteilt worden.

Kriminalbeamte stehen in Schönfließ bei Berlin neben dem Auto, in dem am Silvesterabend 2009 ein gesuchter Straftäter erschossen wurde. Bild: dpa

NEURUPPIN dpa | Ein Berliner Kriminalpolizist ist wegen eines tödlichen Schusses auf einen Kleinkriminellen zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Neuruppin sah den Vorwurf des Totschlags in einem minderschweren Fall als erwiesen an. Der Kommissar habe mit bedingtem Tötungswillen und nicht in Notwehr gehandelt, sagte der Richter am Samstag. Zwei weitere Polizisten, die bei der gescheiterten Festnahme mit tödlichem Ausgang dabei waren, wurden wegen falscher Aussagen und versuchter Strafvereitelung im Amt zu Geldstrafen von 10 800 und 8400 Euro verurteilt. Die Verteidiger kündigten Revision beim Bundesgerichtshof an.

Der Kommissar, der jetzt entlassen werden muss, hatte den gesuchten Mann am Silvesterabend 2008 im brandenburgischen Schönfließ aus nächster Nähe durch die Seitenscheibe eines Autos erschossen. Die Urteilsverkündung wurde von Tumulten, Protesten und "Mörder"-Rufen von Freunden des Getöteten aus Berlin-Neukölln begleitet.

Richter Gert Wegner folgte nicht der "Hinrichtungstheorie" der Nebenklage. Der Kommissar habe den Kleinkriminellen nicht mit Vorsatz in einem stehenden Auto töten wollen. Er habe durch den Schuss aus 1,50 bis 3 Metern Entfernung auf den Oberkörper des Mannes in dem langsam fahrenden Jaguar aber in Kauf genommen, ihn zu töten. "Der Schuss war extrem lebensgefährlich."

In der brenzligen Situation, die bei der versuchten Festnahme durch den Fluchtversuch des Gesuchten mit dem Auto entstand, habe der Polizist ihn "auf der Stelle" stoppen wollen, "koste es auch sein Leben". Diesen Entschluss habe er in "Sekundenbruchteilen gefasst und umgesetzt". Die Motivation des Polizisten zur Festnahme sei "von einem bedingten Tötungswunsch überlagert" gewesen.

Der Schütze habe nicht aus Notwehr gehandelt, weil das Auto nicht auf ihn zufuhr. Auch der neben dem Auto gestürzte Kollege sei bei der Abgabe des Schusses nicht akut in Gefahr gewesen. Schüsse nur zur Verhinderung der Flucht seien in diesem Fall - bei einem unbewaffneten Kleinkriminellen - nach dem brandenburgischen Polizeigesetz nicht erlaubt.

Die beiden anderen Polizisten, die als Zeugen nicht viel gesehen oder gehört haben wollten, logen laut Urteil, um ihren Kollegen zu decken. "Dieses vorgegaukelte Teilwissen ist einfach nicht glaubhaft", sagte der Richter. Die extrem lauten Knallgeräusche einer Pistole in nächster Nähe seien besonders für Polizisten "eindeutig als solche erkennbar". Alle anderen Ereignisse, etwa die Fahrbewegung des Autos, hätten die Polizisten übereinstimmend und den Spuren entsprechen richtig beschrieben. "Nur bei den belastenden Dingen fehlten Ihnen angeblich die Wahrnehmungen." Der Richter sagte, es gebe eine "natürliche Hemmschwelle", Kollegen, die in Gefahr überreagierten, zu belasten.

Zu Gunsten des Hauptangeklagten sah das Gericht bei der Strafzumessung einen "erheblichen Stress", den der gesuchte und unter Kokain stehende Kriminelle durch seinen Fluchtversuch verursacht habe. Bestraft sei der Kommissar auch, weil er seinen Beruf als Polizist verlieren werde und "seine Lebensperspektive zerstört" sei, sagte Wegner.

Die Anklage hatte für den Hauptangeklagten drei Jahre und sechs Monate Gefängnisstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch wegen Notwehr plädiert und auch für die anderen beiden Polizisten einen Freispruch verlangt. Der ganze Prozess sei besonders durch die sich widersprechenden Zeugen schwierig gewesen, hatte der Richter vor der Urteilsverkündung festgestellt.

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15 Kommentare

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  • P
    Peacewood

    Ich frage mich, ob man irgendeiner Person X, die nicht Polizist ist, strafmildernd anerkennen würde, dass die von X erschossene Person Y beispielsweise durch fortwährende Beleidigungen und leere Drohungen oder auch durch extrem langsames und behinderndes Vorrausfahren im Straßenverkehr einen erheblichen Stress bei X verursacht hat.

     

    Sollten Polizisten nicht entsprechend geschult und nervenstark sein, sodass sie solche Situationen lösen können, ohne dem unbewaffneten Gegenüber aus 1,5 bis 3m in die Brust zu schießen?

     

     

    @Hubert

     

    Die Linke ist keine demokratische Partei?

     

    Gibt's dafür auch 'ne Erklärung, oder ist das nur ein in den Raum gestellter Blödsinn?

    Was genau ist denn an denen undemokratisch?

     

     

    Übrigens dürfte es für jeden zu einer Haftstrafe Verurteilten schwierig sein, im Anschluss an seine Haft überhaupt einen Arbeitsplatz zu finden. So ein Gefängnisaufenthalt macht sich nämlich nicht gut im Lebenslauf.

     

    Letztendlich fiel das Strafmaß hier ausschließlich aufgrund des ausgeübten Berufs als Polizist deutlich milder aus. Mit Art. 3 GG ist es also auch nicht mehr weit her, wenn schon ein Richter darauf pfeift.

  • WM
    Werner Michalski

    Ich verstehe nicht wie hier Leute von einer gerechten Urteilsfindung sprechen können.

     

    Jeder normale Mensch wäre für diese Tat um einiges härter bestraft worden. Dann hätte es auch nicht Totschlag geheißen sondern Mord und zwar kaltblütiger Mord.

     

    Ich versteh einfach nicht wie das Gericht hier Totschlag und nur 2 Jahre Bewährung aussprechen kann, obwohl festgestellt wurde das er nicht aus Notwher gehandelt hat.

     

    Dieser Polizist hat den jungen Mann mit 8 Schüssen Hingerichtet aus nächster nähe und wie leider so oft probierens die Kollegen zu vertuschen, zum Glück haben sie es in diesem Fall mal nicht geschafft !!

     

    Einfach traurig, besonders wenn man relationen sieht, wie z.b. ein Freund von mir der sich beim Fußball geprügelt hat, sollte man auch nicht gut heißen ich weiss, keiner schwer verltzt wurd und 1 Jahr auf Bewährung bekommt. Und das ist nur ein Beispiel

  • P
    p3t3r

    meiner meinung nach sollten polizisten und sonstige staatsdiener, welche für ordnung, sicherheit, gesundheit und sonstige öffentliche belange sorgen, stärker bestraft werden, als andere, wenn sie denn straftaten oder andere delikte in ausübung ihres amtes tätigen.

     

    dies wäre ausdruck eines gerechten staates.

     

    aber dies gehört wohl in den bereich der utopie, leider

  • H
    HaukeBehr

    Mir scheint das Urteil angemessen ausgefallen zu sein. Der Schütze verliert seinen Job und - glaubt man dem Täterprofil - damit tatsächlich auch sein Lebensglück. Härter kann man kaum strafen.

    Dass anschließend im Gerichtssaal randaliert wird, finde ich dagegen mehr als besorgniserregend.

     

    Unangemessen erscheint mir auch das Diskussionsverhalten einiger Nutzer hier. Sowohl der Generalverdacht gegenüber allen Staatsbeamten, als auch die Beleidigungen von der entgegengesetzten Seite, müssen doch wirklich nicht sein. Auch in der Anonymität des Internets sollte eine differenzierte Auseinandersetzung möglich sein.

     

    Nichts für ungut.

  • M
    Malkaye

    Das ist ein klares Zeichen: "Polizisten, wir decken euch".

     

    Einerseits nach einem härteren Jugendstrafrecht schreien und andererseits Menschen die dafür bezahlt werden zu schützen, jedoch vorsätzlich töten (man hätte zumindest auf die Reifen schießen können) und sich gegenseitig decken, einfach gewähren lassen.

     

    Europas Justiz bereitet sich wohl auf Volkszorn vor, indem es die Schergen des Staates bepfründet.

  • V
    vic

    in Spon war zu lesen:

    "zudem wollte man dem Beamten nicht zumuten, unter Kriminellen, die er normalerweise verfolgt, inhaftiert zu sein."

    Unter seinesgleichen sozusagen. Unter Mördern eben.

    Das geht natürlich nicht.

    Es war ja schließlich nur ein "minderschwerer Fall"

  • D
    Dillinger

    Zitat aus dem Artikel: "Der Kommissar habe den Kleinkriminellen nicht mit Vorsatz in einem stehenden Auto töten wollen. Er habe durch den Schuss aus 1,50 bis 3 Metern Entfernung auf den Oberkörper des Mannes in dem langsam fahrenden Jaguar aber in Kauf genommen, ihn zu töten."

     

    Dass er den Tod des Tatopfers in Kauf genommen hat, entspricht ziemlich genau der Definition von "Vorsatz" (in der Form des dolus eventualis): vgl. z.B. Wikipedia: "Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs ist der bedingte Vorsatz gegeben, wenn der Täter „den Taterfolg für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat“. Der Eventualvorsatz ist grundsätzlich ausreichend, um Vorsatz für eine Tat zu begründen."

     

    Außerdem würde ich mir wünschen, wenn auch die Anzahl der Tagessätze angegeben würde, da sich nur über diese ein Vergleich der Strafe mit anderen Fällen herstellen lässt. Jedenfalls interessant zu wissen, dass Polizisten bei einer Falschaussage und (versuchten) Strafvereitelung nicht mal eine Bewährungsstrafe bekommen - und das im Zusammenhang mit einem Totschlag!

     

    Andererseits: wenn ein Polizist nicht mal in den Knast kommt, nachdem er aus nächster Nähe, ohne angegriffen zu werden, ein ganzes Magazin in einen unbewaffneten Menschen reinballert, wundert einen gar nichts mehr.

  • J
    johannes

    wenigstens wurde er verurteilt auch wenn dass strafmaß ein skandal ist

  • H
    Harrison

    Wie einfach und bequem , wenn man selbst nicht in der Feuerlinie steht ( !!! ) über Andere zu urteilen. Einerseits selbst nach Bestrafung schreien , aber dann nicht akzeptieren, wenn unabhängige Gerichte zu einer anderen Auffassung und Urteil kommen, als man vielleicht selbst will.

  • G
    grifter

    Nach dieser Rechtsauffassung darf ein Polizist erst

    von der Waffe gebrauch machen, wenn er schon niedergeschossen wurde. Da wird ein intensivtäter

    zum harmlosen Kleinkrimminellen stilisiert, der zum

    Opfer der Polizei wurde. Und der Mob randaliert im

    Gerichtssaal und die linken Anstifter rufen zur Demo

    auf. Den verurteilten Polizisten gebührt Dank und

    Anerkennung für ihre tägliche Arbeit mit dem Boden-

    satz der Gesellschaft.

  • H
    hubert

    was regt sich denn hier der nicht-steuerzahler auf?

     

    punkt 1- die linke ist keine demokratische partei. und das sie jetzt nicht mehr vom verfassungsschutz beobachtet wird, ist ein skandal.

     

    punkt 2- jeder andere mensch, der nicht im staatsdienst ist, kann nach dem knast in seinem beruf weiter arbeiten. insofern sollten unsere aktivisten hier mal schön den mund halten. euer hartz4 kriegt ihr immer weiter .

     

    punkt 3 - habt ihr euch schon mal mit nem typen der auf koks ist geschlagen? also!

     

    punkt 4 - es war kein mord sondern totschlag ... also liebe parteigänger der LINKsvölkischen postPDS, packt euren politsprech wieder ein ... geht zurück in den keller und bastelt an euren "böllern"

  • R
    Raphael

    Hier wurde vergessen zu erwähnen, dass der Richter auch deshalb eine Bewährungsstrafe ausgesprochen hat, weil der Angeklagte als Polizist "extrem haftempfindlich" sei, da er sich im Falle einer Inhaftierung unter jenen hätte einordnen müssen, die er sonst verfolgt hat.

     

    Dieser Passus sollte doch reichen, zukünftig generell auf Freiheitsstrafen für Polizisten, Steuerfahnder, Vollstreckungsbeamte etc. zu verzichten...

  • I
    Ingo

    So läuft das also. Bei einer Falschaussage wegen "Totschlags" ist man also noch geeignet den Dienst mit

    der Waffe fortzuführen.

     

    Warum nicht gleich Immunität wie auch für unsere Politverbrecher.

  • A
    Amos

    In einem Staat wo die Linke (eine Demokratische Partei)

    vom Verfassungsschutz beobachtet wird und eine ehemalige DDR-Aktivistin Kanzlerin ist, kann man wohl nichts anderes erwarten.

  • ET
    Evrim Tökseler

    Das ist ja wohl die unglaublichste Rechtsbeugung seit langer Zeit. Er durfte eigentlich nicht schießen, er war auch nicht bedroht und um ein Auto zu stoppen muss man auch nicht den Fahrer erschießen. Übrigens hatte der Kleinkriminelle ganz zufällig auch noch eine Liebesgeschichte mit der Stieftochter des Schützen... alles egal. Fazit: Als Polizist darf man ruhig morden.