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Türken-Witze

■ Ausländerfeinliches kein Kündigungsgrund

Das Arbeitsgericht Hannover hat die fristlose Kündigung des Außendienstmitarbeiters der hannoverschen Filiale eines weltweit operierenden Unternehmens, der ausländerfeindliche Schriften verteilt hatte, für ungültig erklärt. Der Mann hatte 1992 bei einem Kundenbesuch einer Sekretärin drei ausländerfeindliche Pamphlete gegeben. Darin hieß es unter anderem „Polen, Türken, Libanesen/ Alles lebt von unserem Geld“. In einem der Texte stand sinngemäß, Asylbewerber brächten Aids und Rauschgift in die Bundesrepublik (Az: 11 Ca 633/92).

Nur eine Abmahnung wäre nach Ansicht des Richters angebracht gewesen. Zwar sei die Schmähschrift eine „arbeitsrechtliche Pflichtverletzung von nicht unerheblichen Ausmaßen“, dem 45jährigen müsse aber angerechnet werden, daß er 19 Jahre lang „ohne Fehl und Tadel“ gearbeitet habe. Außerdem habe der Mann bereut.

Der Anwalt des 45jährigen hatte unter anderem argumentiert, die Äußerungen seines Mandanten wären ähnlich wie frauenfeindliche Witze oder Manta-Witze. Auch hier würden Gruppen diskriminiert, deswegen werde aber niemand fristlos gekündigt. Der Verteidiger sagte, ein internationales Unternehmen könne Mitarbeiter aus dem rechtsradikalen Bereich nicht beschäftigen. dpa

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