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■ TürkeiMenschenrechte

Straßburg (AFP) – Der Fall sechs ehemaliger kurdischer Abgeordneter des türkischen Parlaments, die im vergangenen Dezember verurteilt wurden, beschäftigt nun auch die Menschenrechtskommission in Straßburg. Wie ein Sprecher gestern bestätigte, wurden die Beschwerden der Ex-Parlamentarier gegen die Türkei für zulässig erklärt. Die Kommission prüft nun, ob eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt, um den Fall gegebenenfalls vor den Gerichtshof für Menschenrechte bringen.

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