■ Türkei: Menschenrechte
Straßburg (AFP) – Der Fall sechs ehemaliger kurdischer Abgeordneter des türkischen Parlaments, die im vergangenen Dezember verurteilt wurden, beschäftigt nun auch die Menschenrechtskommission in Straßburg. Wie ein Sprecher gestern bestätigte, wurden die Beschwerden der Ex-Parlamentarier gegen die Türkei für zulässig erklärt. Die Kommission prüft nun, ob eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt, um den Fall gegebenenfalls vor den Gerichtshof für Menschenrechte bringen.
Nur noch 460 – dann sind wir 50.000
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 460 Freiwillge, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen